Hallo Mischi,
Elli hat recht.
Bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit bis zum Beginn der Leistung wird auf den Zeitpunkt des Beginns der Arbeitsunfähigkeit abgestellt und die Berechnungsgrundlagen des Krankengeldes werden für die Übergangsgeldberechnung zugrundegelegt.
Mit freundlichem Gruß