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"Übergangsgeld"

von Sunny22.10.2007 | 20:48
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich habe eine Umschulung über die Lva beantragt, habe "Leistungen zur Teilhabe zum Arbeitsleben bewilligt bekommen.Es wird noch geprüft in welcher Form. Nun meine Fragen: In welcher Höhe ist das dann zu bekommende Übergangsgeld? Wonach richtet sich das? (Falls ich eine Umschulungsmassnahme bewilligt bekomme) Bekomme ich dieses übergangsgeld auch, wenn ich mit einen Partner zusammen ziehe oder heirate? Danke für eventuelle Antworten. Sunny

1 Antworten

Nixam 23.10.2007 | 07:02
Anspruch auf Übergangsgeld besteht,wenn der Versicherte an einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnimmt.Also auch bei einer Umschulung. Das Übergangsgeld ist eine Lohnersatzleistung und hat nichts zu tun damit, ob man einen Partner hat. Die Höhe des Übergangsgeldes ergibt sich wie folgt: Es wird ein Vergleich gestartet zwischen 80% vom letzten erzielten täglichen Bruttoarbeitsentgelt mit 65% des Tarifentgeltes, wenn der letzte Arbeitsmonat nicht länger als 3 Jahre zurückliegt.Sonst zählt nur das Tarifentgelt. Der höhere Betrag ist massgebend und wird auf 75%, wenn Sie Kinder unter 18 Jahren haben bzw. auf 68% gekürzt, wenn Sie keine Kinder haben. Beispiel: Regelentgelt(tgl.Bruttoarbeitsentgelt) EUR 100,-- gekürzt auf 80% = EUR 80,-- Tarifentgelt EUR 100,-- gekürzt auf 65% = EUR 65. Die EUR 80,-- sind massgebend und werden auf 68% bzw. 75% gekürzt. Das Ergebnis ist das tägliche Übergangsgeld =EUR 54,40 ohne Kinder bzw. EUR 60,-- mit Kindern. Dieses kalendertägliche Übergangsgeld wird mit 30 Tagen/pro Monat multipliziert = EUR 1.632,-- monatlich ohne Kind bzw. EUR 1.800,-- monatlich mit Kind. Massgebend für die Ermittlung des Tarifentgeltes ist der von Ihnen zuletzt ausgeübte Beruf. Massgebend ist das Tarifentgelt, welches Sie bekommen hätten, wenn Sie heute noch in Ihrem alten Beruf beschäftigt gewesen wären. Weigert sich Ihr Arbeitgeber, die Verdienstbescheinigung zur Berechnung von ÜBergangsgeld auszufüllen, so schreiben Sie den RV-Träger an und teilen Sie ihm mit, welche Berufsausbildung Sie abgeschlossen haben, bzw. wieviele Jahre Sie in Ihrem Beruf gearbeitet haben(Genaue Berufsbezeichnung wichtig!). Auch wichtig: welcher Tarifvertrag(Metall, oder Holz-Industrie etc.) war massgebend etc.. Machen Sie ausführliche und genaue Angaben Ihrem Sachbearbeiter gegenüber. Damit ermöglichen Sie ihm, Sie genau einzugruppieren. Liegen Ihnen noch Lohnbescheinigungen vor, dann legen Sie diese ebenfalls IN KOPIE vor, damit Sie die korrekte Eingruppierung ermöglichen. Dieses Übergangsgeld wird unabhängig davon gezahlt, ob Sie verheiratet sind oder nicht/zusammenwohnen oder nicht. Zusätzlich besteht ein Anspruch auf Fahrkostenerstattung bzw. Verpflegungskostenzuschuss EUR 70,30 monatlich bzw. EUR 3,80/Tag bei angebrochenen Monaten. Bei Fahrkosten werden bei PKW-Nutzung folgende Kosten erstattet: 1. bis 10. Kilometer = EUR 0,36 ab 11. Kilometer = EUR 0,40 Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel erfolgt die volle Kostenerstattung des günstigsten Monats-Abo-Tickets. Zusätzlich erhalten Sie volle Kostenerstattung für anzuschaffende Bücher für die Schule (Notwendigkeitsbescheinigung der Schule beim Kostenträger einreichen!). Viel Erfolg bei Ihrer Umschulung. Und immer dran denken. Lebenslanges lernen ist angesagt! Ihr Nix
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