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Experten-Antwort

Übergangsgeld

von A.Träger19.10.2015 | 19:51
1206 Ansichten
5 Antworten

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Guten Abend, Und zwar geht es um folgendes: Mein Mann beginnt jetzt aus gesundheitlichen gründen eine Umschulung über die Rentenversicherung. Er war davor allerdings noch in einer Berufsausbildung zum Mechatroniker und hat somit keine abgeschlossene Berufsausbildung, uns wurde gesagt dass das Übergangsgeld nach dem gerechnet wird was er als ausgelernter Mechatroniker hätte.... 1.Frage : trifft das zu? 2.Frage : Ist die Berechnungsgrundlage das Brutto oder das Netto? Und 3. Frage: spielt die Steuerklasse meines Mannes eine Rolle? Vielen Dank im Voraus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ja es findet wie Case sagt eine Vergleichsberechnung statt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Caseam 19.10.2015 | 22:57
Ich unterstelle mal, dass Ihr Mann eine versicherungspflichtige Berufsausbildung durchgeführt hat. In diesem Fall erfolgt eine Vergleichsberechnung, dabei wird der abgerechnete Monat (in diesem Fall > der Berufsausbildung) mit dem tariflichen Entgelt verglichen.
A.Trägeram 20.10.2015 | 12:22
Erstmal danke für die Abtworten. Leider kann ich mir darunter nichts vorstellen, da ich überhaupt keine Ahnung habe. Vielleicht kann uns der Sacharbeiter licht ins dunkeln bringen. Danke nochmal.
Achillam 21.10.2015 | 07:52
Die Frage ob der Tarif eines ausgelernten Mechatronikers herangezogen wird, kann Ihnen vermutlich im Forum keiner beantworten. Dies ist wohl eine Einzelfallentscheidung. Die Steuerklasse Ihres Mannes ist für die Berechnung nicht von großer Bedeutung.
???am 21.10.2015 | 08:18
Wenn Ihr Mann bei Umschulungsbeginn seine Ausbildung zum Mechatroniker normalerweise schon abgeschlossen hätte, wird für die Vergleichsberechnung der Tariflohn des Mechatronikers mit Abschluss aber ohne Berufserfahrung genommen.
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