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Experten-Antwort

ÜBERGANGSGELD

von DuDa12.09.2022 | 18:12
160 Ansichten
5 Antworten
Hallo, ich war 4 Wochen im August zur ambulanten medizinischen Rehabilitation, hatte Anfang Juni eine Knie OP. Vor der OP befand ich mich schon im Krankengeldbezug, dass ich mit ALG 2 aufgestockt habe. Mitte August bekam ich ein Schreiben vom Jobcenter dass die einen Erstattungsanspruch an die DRV haben von einem XY Betrag und diesen die DRV bis Ende August an das Jobcenter zurück erstatten muss. da ich wärend der Reha ja Übergangsgeld beziehe. Mein Sachbearbeiter vom JobC meinte ich müsse nichts tun, das regeln die alles mit der DRV. Als ich eben in's online banking geschaut habe, hab ich gesehen dass mir die DRV Übergangsgeld für 27 Tage ausbezahlt hat. Ist das den rechtens? Wird mir das beim JobC wieder angerechnet? Ich steig da nicht mehr durch.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.09.2022 | 11:27

Guten Tag DuDa,

nach derzeitiger Rechtsauffassung der Deutschen Rentenversicherung besteht für das Jobcenter kein Erstattungsanspruch auf aufstockend gezahltes ALG II.

Auf Seite 137 des Gemeinsamen Rundschreibens der Rentenversicherungsträger zum Übergangsgeld finden Sie dazu nähere Informationen:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachliteratur_Kommentare_Gesetzestexte/Rundschreiben/Rundschreiben_Uebergangsgeld.html

Anders sieht es aus, wenn Sie zunächst einen erhöhten Hilfebedarf geltend gemacht haben, weil das Krankengeld aufgrund der Rehabilitationsmaßnahme weggefallen ist. Dann hat das Jobcenter das ALG II möglicherweise zunächst während der Reha anstatt des Übergangsgeldes in voller Höhe gezahlt, so dass Sie für einen Zeitraum X sowohl volles ALG II als auch nachträglich Übergangsgeld gezahlt bekommen haben.

Aus Ihren Angaben geht die konkrete Fallgestaltung leider nicht hervor. Wir möchten Sie daher bitten, sich zeitnah mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger und dem zuständigen Jobcenter in Verbindung zu setzen und zu klären, ob ggf. eine Rückforderung auf Sie zu kommt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

4 Antworten

Abschlägeam 12.09.2022 | 18:31
Hallo DuDa, dass Sie Übergangsgeld erhalten, scheint soweit rechtens zu sein und auch, dass dieses an Sie ausbezahlt wird. Oder wurde Ihr zuvor (und jetzt wieder bezogenenes) Krankengeld direkt an das Jobcenter bezahlt? Sie 'stocken ja nur auf'. Wie das aber nun konkret angerechnet wird beim Jobcenter, teilt Ihnen Ihr dort zuständiger Sachbearbeiter bzw. die dort zuständige Leistungsabteilung mit. Wenn Sie aber bisher KG erhalten hatten, dürfte das Übergangsgeld geringer sein, insofern stünde Ihnen eher noch was zusätzlich zu... Aber wie gesagt, dass wird nicht hier entschieden, sondern beim zuständigen Jobcenter. Haben Sie bereits einen Bescheid zur Berechnung des Übergangsgeldes von der DRV erhalten? Den sollten Sie dann mitnehmen. Alles Gute!
DuDaam 13.09.2022 | 17:49
Hallo liebes Expertenteam, vielen Dank für die Antwort.Mein Sachbearbeiter der DRV hat mir das auch so erklärt. Einen höheren Anspruch habe ich nicht geltend gemacht. Das JobC zahlt halt nur immer monatlich voraus und nicht rückwirkend die Aufstockung. Meinen Sachbearbeiter vom JobC habe ich nach telefonischer Absprache den Kontoauszug mit der Gutschrift vom Übergangsgeld per Post gesendet. Bin gespannt was raus kommt. LG DuDa
DuDaam 14.09.2022 | 08:02
Hallo liebes Expertenteam, vielen Dank für die Antwort.Mein Sachbearbeiter der DRV hat mir das auch so erklärt. Einen höheren Anspruch habe ich nicht geltend gemacht. Das JobC zahlt halt immer monatlich voraus und nicht rückwirkend die Aufstockung. Meinen Sachbearbeiter vom JobC habe ich nach telefonischer Absprache den Kontoauszug mit der Gutschrift vom Übergangsgeld per Post gesendet. Bin gespannt was raus kommt. LG DuDa
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