Guten Tag DuDa,
nach derzeitiger Rechtsauffassung der Deutschen Rentenversicherung besteht für das Jobcenter kein Erstattungsanspruch auf aufstockend gezahltes ALG II.
Auf Seite 137 des Gemeinsamen Rundschreibens der Rentenversicherungsträger zum Übergangsgeld finden Sie dazu nähere Informationen:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachliteratur_Kommentare_Gesetzestexte/Rundschreiben/Rundschreiben_Uebergangsgeld.html
Anders sieht es aus, wenn Sie zunächst einen erhöhten Hilfebedarf geltend gemacht haben, weil das Krankengeld aufgrund der Rehabilitationsmaßnahme weggefallen ist. Dann hat das Jobcenter das ALG II möglicherweise zunächst während der Reha anstatt des Übergangsgeldes in voller Höhe gezahlt, so dass Sie für einen Zeitraum X sowohl volles ALG II als auch nachträglich Übergangsgeld gezahlt bekommen haben.
Aus Ihren Angaben geht die konkrete Fallgestaltung leider nicht hervor. Wir möchten Sie daher bitten, sich zeitnah mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger und dem zuständigen Jobcenter in Verbindung zu setzen und zu klären, ob ggf. eine Rückforderung auf Sie zu kommt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Hallo DuDa,
dass Sie Übergangsgeld erhalten, scheint soweit rechtens zu sein und auch, dass dieses an Sie ausbezahlt wird. Oder wurde Ihr zuvor (und jetzt wieder bezogenenes) Krankengeld direkt an das Jobcenter bezahlt? Sie 'stocken ja nur auf'.
Wie das aber nun konkret angerechnet wird beim Jobcenter, teilt Ihnen Ihr dort zuständiger Sachbearbeiter bzw. die dort zuständige Leistungsabteilung mit.
Wenn Sie aber bisher KG erhalten hatten, dürfte das Übergangsgeld geringer sein, insofern stünde Ihnen eher noch was zusätzlich zu... Aber wie gesagt, dass wird nicht hier entschieden, sondern beim zuständigen Jobcenter.
Haben Sie bereits einen Bescheid zur Berechnung des Übergangsgeldes von der DRV erhalten? Den sollten Sie dann mitnehmen.
Alles Gute!
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