Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGuten Tag DuDa,
nach derzeitiger Rechtsauffassung der Deutschen Rentenversicherung besteht für das Jobcenter kein Erstattungsanspruch auf aufstockend gezahltes ALG II.
Auf Seite 137 des Gemeinsamen Rundschreibens der Rentenversicherungsträger zum Übergangsgeld finden Sie dazu nähere Informationen:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachliteratur_Kommentare_Gesetzestexte/Rundschreiben/Rundschreiben_Uebergangsgeld.html
Anders sieht es aus, wenn Sie zunächst einen erhöhten Hilfebedarf geltend gemacht haben, weil das Krankengeld aufgrund der Rehabilitationsmaßnahme weggefallen ist. Dann hat das Jobcenter das ALG II möglicherweise zunächst während der Reha anstatt des Übergangsgeldes in voller Höhe gezahlt, so dass Sie für einen Zeitraum X sowohl volles ALG II als auch nachträglich Übergangsgeld gezahlt bekommen haben.
Aus Ihren Angaben geht die konkrete Fallgestaltung leider nicht hervor. Wir möchten Sie daher bitten, sich zeitnah mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger und dem zuständigen Jobcenter in Verbindung zu setzen und zu klären, ob ggf. eine Rückforderung auf Sie zu kommt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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