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Experten-Antwort

Übergangsgeld

von Nadine15.07.2015 | 19:04
1318 Ansichten
10 Antworten

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Hallo, habe eine Frage zum Übergangsgeld. Bin seid August 2013 krankgeschrieben. Davor war ich in Elternzeit. Habe noch 6 Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber erhalten, danach Krankengeld bis zur Aussteuerung. Bin direkt aus der Elternzeit krank ins alte Arbeitsverhältnis. Nun erhalte ich ALG I im Rahmen der Nahtlosigkeit. Medizinische Reha wurde beantragt und bewilligt. Habe ich Anspruch auf Übergangsgeld von der DRV während meiner 5 wöchigen medizinischen Reha oder wird ALG I weitergezahlt? Auf welcher Grundlage wird Übergangsgeld evtl. berechnet. ALG II steht mir nicht zu! Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nadine,

anhand der geschilderten Konstellation könnte der Anspruch auf Übergangsgeld während der anstehenden medizinischen Reha bestehen. Diese wird in der Regel in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt, sofern dieses aus einem rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt berechnet wurde. Die Übersendung des Aufhebungsbescheides über die Einstellung des ALG I von der Agentur für Arbeit ist Voraussetzung für den Beginn der Zahlung. Um keine Verzögerungen der Zahlungen zu verursachen, sollten die erforderlichen Unterlagen zeitnah der DRV vorgelegt werden. Nach Abschluss der Reha werden Sie wieder Leistungen von der Agentur für Arbeit erhalten, sofern weiterhin ein Anspruch besteht.

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9 Antworten

Nadineam 15.07.2015 | 19:50
Und wie läuft es nach der Reha weiter? Bekomme ich dann weiter ALG I ?
Nadineam 15.07.2015 | 20:23
Kennt sich keiner aus?
KSCam 15.07.2015 | 20:32
Wenn Sie bis zur Reha ALG 1 bekommen, bekommen Sie während der Reha Übergangsgeld und nach der Reha (wahrscheinlich) wieder ALG 1.
Nadineam 15.07.2015 | 20:51
Danke :-)
Nadineam 16.07.2015 | 08:37
ALG I wurde fiktiv berechnet, weil ich ja vor der Arbeitsunfähigkeit 3 Jahre in Elternzeit war. Wie sieht es in diesem Fall aus?
Nadineam 16.07.2015 | 10:02
Also ich war 3 Jahre in Elternzeit, danach krank, ab dem ersten Tag der AU Lohntfortzahlung vom Arbeitgeber erhalten, danach Krankengeld. Wurde im Februar ausgesteuert nd erhalte nun ALG I/Nahtlosigkeit. Wurde fiktiv betechnet. Ich bin seid dem ersten Tag nach dem die Elternzeit beendet war AU.
Nadineam 16.07.2015 | 14:58
Also sicher, dass in meinem Fall auch Übergangsgeld von der DRV während mediz. Reha gezahlt wird?
Achillam 17.07.2015 | 08:38
Wenn Sie durchgehend bis zum Beginn der Reha eine Entgeltersatzlesitung beziehen haben Sie defintiv einen Anspruch auf Übergangsgeld. Wie es berechnet wird ist dann Einzelfall bezogen und kann hier im Forum nicht beantwortet werden.
Nadineam 17.07.2015 | 23:11
Vielen lieben Dank für die hilfreichen Antworten! :-)
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