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Übergangsgeld

von Claudia08.05.2010 | 18:44
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9 Antworten

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Hallo, ich hab hier schon viel gelesen und finde die beantwortung wirklich gut deshalb fange ich einfach an. Ich beginne in diesem Jahr eine Umschulung und frage mich nun wie das Übergangsgeld ausfallen könnte. Ende 2005 habe ich mich Selbstständig gemacht in einem Beruf ohne Spezifische Ausbildung. Davor habe ich 2 Jahre in meinem Ausbildungsberuf gearbeitet (also von 2003-2005). Ende 2006 bin ich erkrankt und kann weder meine letzte Tätigkeit noch meinen Ausbildungsberuf ausüben. Wärend meiner Selbstständigkeit habe ich keine Abgaben gezahlt da das Einkommen zuniedrig war. Seit 2006 beziehe ich ALG2. Ich habe den G550 Antrag zu meinem letzten Ag geschickt und würd nun gern wissen wie das Übergangsgeld in etwa ausfallen könnte. Ich bin ledig, hab keine Kinder, bin 26 jahre alt und mein Tariflich festgelegtes heutiges Brutto würde 2108€ betragen. Dazu kommen 1317,50€ Weihnachtsgeld und 1054€ Urlaubsgeld. Ich war damals im 2ten Berufsjahr und der heutige Tarif ist für das 6 Bj. Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen und bedanke mich im vorraus dafür.

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Es gilt § 48 SGB IX (Berechung aus Tariflohn): ... Maßgebend ist das Tarifentgelt ... für diejenige Beschäftigung, für die Leistungsempfänger ohne die Behinderung nach ihren beruflichen Fähigkeiten, ihrer bisherigen Tätigkeit und nach ihrem Lebensalter in Betracht kämen ... Diese individuellen Faktoren für Sie kann ich leider nicht beurteilen. Ich empfehle Ihnen, sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen und eine Probeberechnung für das Übergangsgeld anzufordern. So können Sie den Rechenweg nachvollziehen und vor allem prüfen, ob ein für Sie zutreffendes Tarifentgelt zu Grunde gelegt wurde.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Da Sie seit mehr als 3 Jahren nicht mehr gearbeitet haben, errechnet sich Ihr Übergangsgeld ausschließlich auf der Grundlage des tariflichen Entgelts Ihres Bezugsberufes.

Der Bezugsberuf ist in der Regel die zuletzt ausgeübte Beschäftigung. Wurde diese allerdings nur wegen der Behinderung ausgeübt, wird auf den Beruf vor dem Eintritt der Behinderung abgestellt.

Welches nun Ihr Bezugsberuf ist, kann nur der zuständige Kostenträger feststellen.

Richtig ist, dass die Berechnungsgrundlage dann 65 % des Tarifentgeltes ist. Davon erhalten Sie dann 68 % nach § 46 SGB 9.

7 Antworten

Nixam 09.05.2010 | 11:37
Hallo Claudia! Ihre Angaben waren liebgemeint, jedoch noch ein wenig dürftig. Ich versuche mich mal in der Berechnung: EUR 2.108,--Bruttoentgelt 80% = EUR 2028,-- gekürztes Bruttoentgelt EUR 2.028,-- dividert durch 30 Tage/Monat = EUR 67,60 kalendertägliches Bruttoentgelt Dazu kommen noch die Einmalzahlungen: EUR 1.317,50 Weihnachtsgeld plus EUR 1.054 Urlaubsgeld = EUR 2.371,50 Gesamt-Einmalzahlungen dividiert durch 360 Tage/Jahr = EUR 6,59 kalendertäglicher Betrag Einmalzahlungen hinzuzurechnen zum kalendertäglichen Bruttoentgelt = EUR 74,19 Gesamt-Bruttoentgelt = kumuliertes Regelentgelt Hier bin ich mit meinem Latein am Ende, weil Sie keine Nettoentgeltangaben gemacht haben. Ich habe Ihnen hier einen Link rausgesucht, den Sie für Ihre weitere Berechnung gut nutzen können: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Oder Sie nennen mir noch Ihr Nettoentgelt, damit ich die Berechnung zu Ende führen kann. Im übrigen haben Sie mir ebenfalls nicht verraten, welchen Beruf Sie ausüben, damit ich hier auch noch den richtigen Tarifvertrag raussuchen kann, bei dem Sie im 6. Berufsjahr bewertet werden möchten. Ob ich dann das für Sie richtige Tarifentgelt raussuchen kann, ohne Sie selbst zu kennen(Einzelheiten wie Tätigkeitsangaben, wage ich zu bezweifeln). Das Ganze ist - wie Sie selbst merken - sehr kompliziert. Nennen Sie mir das monatliche Tarifentgelt von heute und ich kann Ihre Berechnung wie oben genannt fortführen oder Sie üben sich selbst anhand des o.g. Links. Einen schönen Sonntag wünscht Ihnen Nix
Claudiaam 09.05.2010 | 11:57
Hallo Nix, ohje ich dachte meine Angaben würden reichen nachdem was ich sonst so gelesen habe. Ich versuche mal diese zu ergänzen. Also mein Netto würde bei 2108€ Brutto 1390,14€ betragen (Brutto Netto Rechner I-net). Das Brutto was ich hier genannt habe ist das was mein letzter AG auf dem G550 formular angegeben hat und auch das Berufsjahr (Bj 6) stammt davon. Gelernt habe ich Fleischereifachverkäuferin und war als kaufm. Angestellte beschäftigt. Mir wurde gesagt mein letzter Ag solle den Tarifvertrag für Fleischereifachverkäuferinnen angeben da ich diese Tätigkeit tatsächlich ausgeübt habe. Der Tarifvertrag ist vom "Einzelhandel NRW Tarif West" ( so stehts da). Ist die Selbstständigkeit denn relevant? Mir wurde gesagt das es nicht so ist, da ich keine Beiträge gezahlt habe (und ich hab auch keine Ausbildung dafür genossen) Ich war Quereinsteigerin als Versicherungsmaklerin. Seit gut 3 jahren übe ich keine Tätigkeit aus da ich Krankgeschrieben bin (war) beziehe seit ende 06 ALG 2. Ich hoffe ich konnte Ihnen weitere nützliche Angaben geben und treibe Sie nicht an den Rand der Verzweiflung, mir hilft leider niemand und ich versteh die ganzen Paragraphen nicht. Ich danke Ihnen nochmals und wünsche Ihnen auch einen schönen Sonntag. Lg Claudia
Nixam 10.05.2010 | 13:28
Hallo Claudia! Sie liegen richtig. Eine absolute Sicherheit erhalten Sie jedoch nach einer Probeberechnung durch Ihren persönlichen Sachbearbeiter in der Deutschen Rentenversicherung Rheinland. Viele Grüsse Nix
Claudiaam 10.05.2010 | 12:19
Wenn ich das richtig verstehe werden also vom Jahres Brutto 65% als Grundlage genommen. Davon dann 68% + der 360 Teil der Einmalzahlungen ergibt dann mein vorraussichtliches Übergangsgeld?! Das wären meiner Rechnung nach dann 37,63€ pro Tag also 1129,13€ monatlich. Liege ich damit richtig?
Bravoam 10.05.2010 | 16:22
Wenn die RV überhaupt zuständig ist. Mit 26 Jahren wird es bei der 15jährigen Wartezeit eng. :-) Hatten Sie vor kurzem eine medizinische Rehabilitation über die Rentenversicherung?, oder haben Sie einen Erwerbsminderungsrentenantrag gestellt? Wenn nicht müßten Sie sich zuständigkeitshalber an die Agentur für Arbeit wenden.
Claudiaam 10.05.2010 | 17:50
Hallo Bravo, Zu den Reha´s kann ich sagen das ich bereits 2 hatte. Die Umschulung wurde in der letzten angeraten. Dementsprechend nimmt nun alles seinen lauf. Es scheint wohl alles so richtig zu sein und ich hoffe das alles Glatt geht. Was ich schade finde, ist das man kaum eine vernünftige Aussage bekommt. Meine ALG 2 Sachbearbeiterin meinte zb. das ich keinen Anspruch auf Übergangsgeld hätte da ich zulange Hatz 4 bekommen hätte, die DRV sieht das anders und meint ich hätte einen 100% Anspruch. Ich bin froh das es zumindest im Internet Menschen gibt die man fragen kann, das macht hoffnung in diesem Chaos. An NiX nochmals vielen dank für die mühe. Ich werde mich Überraschen lassen wie die tatsächliche Höhe sein wird. Falls ich weitere Fragen habe wende ich mich wieder hier hin. Lg Claudia
Claudiaam 18.05.2010 | 10:47
Hallo nochmal, ich habe heute mit der RV gesprochen. Eine Probeberechnung bekomme ich nicht da dieses nicht üblich ist. Als ich fragte wie ich das ÜG selbst ausrechnen könne bekam ich die Standart Aussage, 68% vom letzten Netto. Das Problem dabei ist das ich in den letzten 3 Jahren kein Netto hatte da ich krank war und ALG 2 bekomme. Darauf wurde mir gesagt das mein Netto vom Tariflichen Brutto errechnet würde und davon dann 68% genommen würden. Nun bin ich völlig verwirrt. Das können die doch nicht ohne genauere zusatz Daten??!! Was ich auch nicht verstehe ist die Sache mit dem Bezugsberuf. In den beiligenden Infos steht dass das ÜG aus dem Bezugsberuf ,welcher im Bescheid genannt ist, berechnet wird. Bei mir steht aber kein Bezugsberuf. Darauf wurde mir gesagt das die letzte SOZI pflichtige beschäftigung zählt. Ich verstehe nur noch Bhf und möchte mich nicht einfach Überraschen lassen. Was mache ich denn jetzt?? Was ist richtig??
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