Es gilt § 48 SGB IX (Berechung aus Tariflohn): ... Maßgebend ist das Tarifentgelt ... für diejenige Beschäftigung, für die Leistungsempfänger ohne die Behinderung nach ihren beruflichen Fähigkeiten, ihrer bisherigen Tätigkeit und nach ihrem Lebensalter in Betracht kämen ... Diese individuellen Faktoren für Sie kann ich leider nicht beurteilen. Ich empfehle Ihnen, sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen und eine Probeberechnung für das Übergangsgeld anzufordern. So können Sie den Rechenweg nachvollziehen und vor allem prüfen, ob ein für Sie zutreffendes Tarifentgelt zu Grunde gelegt wurde.