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Übergangsgeld

von Sanni12.08.2011 | 11:07
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Seit Ende 11/2009 bin ich ununterbrochen arbeitsunfähig, siet Ende 5/2011 von der Krankenkasse ausgesteuert. Seit Mitte 05/2011 versuche ich mit einer stufenweise Wiedereingliederung wieder in meinen alten Job zu kommen. Ich beziehe kein Gehalt, kein ALG I oder sonstige Leistungen der Arbeisagentur (da ich 3 Stunden täglich "arbeite"). Bei der DRVB habe ich deshalb einen Antrag auf Übergangsgeld gestellt. Dieser wurde abgelehnt mit der Begründung "ich würde einer Beschäftigung in meinem alten Job" nachgehen. Ich habe Widerspruch eingelegt. Ist das alles ok so? Ich bin völlig überfordert mit der Situation. Danke!

11 Antworten

Sanniam 12.08.2011 | 11:20
Ich vergaß zu erwähnen, dass ich diesen Antrag Ende Juni 2011 vorsorglich ebenfalls gestellt habe. In diesem Zusammenhang werden nun Nachweise für meine Ausbildungszeiten und Fortbildungszeiten verlangt,obwohl diese Zeiten im Kontenverlauf lückenlos nachgewiesen sind. Ich habe über 24 Jahre lückenlos meine Beiträge in die RV gezahlt. Ist das ok so?
???am 12.08.2011 | 11:25
Übergangsgeld wird von der DRV nur während einer Maßnahme gezahlt. Eine isolierte (=nicht mit einer Kur in Zusammenhang stehende) stufenweise Wiedereingliederung ist keine Maßnahme der DRV. Insoweit sehe ich nicht, wieso hier Anspruch auf Übergangsgeld bestehen sollte. Evtl. gäbe es eine Möglichkeit, Ihre stufenweise Wiedereingliederung im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben als Probebeschäftigung zu fördern. So was muss aber vorher (!!!) beantragt werden.
Sanniam 12.08.2011 | 11:30
Danke, "???" Der Antrag wurde im Zusammenhang mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt, konkret lautete der Antrag "Belastungserprobung/Arbeitstraining im Betrieb mit Übergangsgeld". Leider wurde er nicht vor Beginn der Maßnahme gestellt, da ich dies nicht wusste. Die örtliche Rentenberatung, mit der ich Anfang Mai gesprochen habe, nachdem klar war dass die Arbeitsagentur nichts bezahlen wird, hatte keinen Plan (will heißen: keine Ahnung). Ich habe mich selbst mit Hilfe der Unabhängigen Patientenberatung und durch das Internet informieren müssen.
...am 12.08.2011 | 11:10
Ich würde einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Oder warum haben Sie dies bisher nicht getan?
Sanniam 12.08.2011 | 12:04
Danke für die Antwort. Ja, stationäre Reha von Mitte 2/2010 bis Mitte 3/2010 wurde von der DRV bewilligt und während dieser Zeit bezog ich auch Übergangsgeld. Ob ich in meinen alten Arbeitsplatz zurückkehren kann sei dahingestellt. Momentan VERSUCHE ich eine Wiedereingliederung auf einem Schonarbeitsplatz. Diese Situation hat absolut gar nichts mit meinem eigentlichen Arbeitsplatz zu tun, der sehr anspruchsvoll und gut bezahlt ist. Momentan bin ich wieder krank geschrieben, .d.h. ich muss die Wiedereingliederung unterbrechen. Die ganze Situation in Verbindung mit meiner Erkrankung (neurologisch) wächst mir über den Kopf. Ich mache und tue und bemühe mich, mittlerweile kann ich ganze Ordner mit Korrespondenz und Anträgen füllen...aber niemand kann oder will mir helfen. Ich fühle mich wie ein Hamster im Rad und sehr im Stich gelassen. Über 24 Jahre habe ich lückenlos in ein System einbezahlt, das mich nun im Stich lässt? Das kann ich nicht glauben. Ich beziehe weder Gehalt, noch Krankengeld, kein Arbeitslosengeld und auch keine Leistungen durch die DRV. Wie soll das alles weitergehen?
egalam 12.08.2011 | 12:44
Dies ist korrekt. Berufsausbildungszeiten werden bei der Rentenberechnung besser bewertet.
Sanniam 12.08.2011 | 12:47
In diesem Zusammenhang werden nun Nachweise für meine Ausbildungszeiten und Fortbildungszeiten verlangt,obwohl diese Zeiten im Kontenverlauf lückenlos nachgewiesen sind. Ich habe über 24 Jahre lückenlos meine Beiträge in die RV gezahlt. Ist das ok so?
Dies ist korrekt. Berufsausbildungszeiten werden bei der Rentenberechnung besser bewertet.
Verstehe ich trotzdem nicht. Während dieser Zeiten habe ich RV-Beiträge gezahlt und diese werden auch im Kontenverlauf aufgeführt. Wozu dann noch Nachweise hierüber erbringen?
Sanniam 12.08.2011 | 12:58
Danke für die Antwort. Ich habe lange gewartet, das stimmt. Ich war naiv...habe wirklich geglaubt, dass ich einfach nur Zeit brauche und sich meine gesundheitliche Situation bessern wird, so dass ich eine stufenweise Wiedereingliederung mache und ich wieder in meinen alten Job komme und alles wird so wie vorher, nämlich gut. Aber dem ist leider nicht so. Das muss ich nun wohl einsehen. Ich werde die Unterlagen einreichen, kein Thema, und hoffen, dass sich das alles nicht zu sehr in die Länge zieht. Danke für den sicherlich gut gemeinten Ratschlag, sich mit einem Reha-Fachberater in Verbindung zu setzen. Versuchen Sie mal, einen zeitnahen Termin bei der örtlichen Rentenberatungsstelle hier zu bekommen ;-) Das ist schier unmöglich. Auch die fachliche Beratung - das ist zumindest meine Erfahrung - lässt sehr zu wünschen übrig. Da bin ich wahrscheinlich hier im Forum besser aufgehoben. Trotzdem danke.
egalam 12.08.2011 | 12:56
Weil diese Zeiten nicht als Berufsausbildung gekennzeichnet sind.
Sanniam 12.08.2011 | 13:11
Danke. Und wo finde ich den Reha-Beratungsdienst, den örtlichen oder nächstgelegenen? Danke.
Sanniam 12.08.2011 | 13:13
Danke. Ich hab's bereits selbst gefunden. Danke nochmals für die Hilfestellungen hier im Forum.
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