Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Übergangsgeld

von jenny26.04.2008 | 19:15
1115 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo! Ich soll demnächst von der Rentenversicherung eine Praktikumsmaßnahme machen und ich möchte wissen, wie sich genau das Übergangsgeld zusammensetzt. Wird es genau so viel wie Arbeitslosengeld sein, also bei mir 260,- Euro im Monat. Denn während ich zur Kur war bekam ich das als Übergangsgeld. Ich bekomme nur so wenig Arbeitslosengeld, weil ich zuletzt in einem Callcenter mit 3,- Euro Stundenlohn gearbeitet habe. Aber ich würde es für einen 8 Stunden Tag mit 260,- Euro im Monat zu wenig finden. Kann mir jemand da weiter helfen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Jenny ,

während der Teilnahme an einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben ist die Höhe des Übergangsgeldes auf 68 % bzw. 75 % des letzten Nettoarbeitsentgelts beschränkt. Der höhere Prozentanteil wird dann geleistet, wenn ein minderjähriges Kind vorhanden ist, ein Kind dass volljährig ist aber noch lfd. Kindergeld gezahlt wird oder bei Pflegebedürftigkeit des Versicherten oder Ehegatten. Wurde in den letzten 3 Jahren vor Beginn der beruflichen Rehamaßnahme keine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt oder war das letzte Arbeitsentgelt deutlich niedriger, erfolgt ein Vergleich aus dem aktuellem Tarifentgelt aus der letzten Beschäftigung, die aufgrund der Behinderung nicht mehr ausgeübt werden kann mit dem letzten niedrigerem Arbeitsentgelt. Das dann höhere Entgelt wird dann mindestens Berechnungsgrundlage.

2 Antworten

Nixam 27.04.2008 | 10:34
Die Berechnung von Übergangsgeld bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben berechnet sich aus folgenden Werten. 1) Berechnung des Übergangsgeldes aus dem tatsächlich zuletzt erzielten Entgelt aus dem zuletzt ausgeübten Vollzeitbeschäftigungsverhältnis 2). Berechnung des Übergangsgeldes aus dem Tarifentgelt, welches unmittelba vor Beginn der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben massgebend war. Von diesem letzten Tarifentgelt werden 65% genommen. Diese beiden Werte 65% aus Tarifentgelt und letzter abgerechneter Entgeltabrechnungszeitraum(nicht länger als 2 Jahre zurückliegend) werden miteinander verglichen. Der höhere Betrag ist massgebend und wenn Sie Kinder unter 18 Jahren haben, wird dieser Betrag auf 75% gekürzt bzw. 68%, wenn sie keine Kinder haben. So berechnet sich das Übergangsgeld. Ausserdem wird überprüft: Was haben sie vor diesem Job eigentlich richtig gelernt(erlernter Beruf oder langjährig ausgeübte Tätigkeit). Dieser Beruf wird für die Ermittlung des Tarifentgeltes berücksichtigt. Es gilt also der Tarifvertrag aus der letzten richtigen Beschäftigung. Irgendwelche - vorübergehender Minijobs etc - fallen da raus. Einen schönen Sonntag wünscht Ihnen Nix
Nixam 27.04.2008 | 16:02
Liegt der letzte abgerechnete Entgeltabrechnungszeitraum nicht länger als 3 Jahre zurück, dann wird auf jeden Fall eine Vergleichsberechnung zwischen Aktuellem Tarifentgelt und tatsächlichem Arbeitsentgelt - letzter Entgeltabrechnungszeitraum - vorgenommen. Gemäss § 22 Absatz 2 SGB VI wird die Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld aus 65 vom Hundert des auf ein Jahr bezogenen tariflichen oder wenn es an einer tariflichen Regelung fehlt, des ortsüblichen Arbeitsentgeltes ermittelt, das für den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort gilt, wenn 1) die Berechnung nach dem tatsächlichen Entgelt zu einem geringeren Betrag führt oder 2) der letzte abgerechnete Entgeltabrechnungszeitraum länger als 3 Jahre zurückliegt. Hier habe ich Ihnen noch einen weiteren Link reinkopiert, da diese Frage des öfteren hier im Forum vorkommt. Einfach mal bei Themensuche "Nix" eingeben. "Sie sehen: Der Gesetzgeber hat auch hierfür vorgesorgt: Notfalls wird die Übergangsgeldberechnung aus dem Ihnen zustehenden Tarifentgelt unmittelbar vor Beginn der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben berechnet." Einen schönen Sonntag und einen guten Wochenstart wünscht Ihnen Nix
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026