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Übergangsgeld

von ayhan08.04.2010 | 20:02
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hi, ich mache zur Zeit eine Umschulung, das Übergangsgeld wurde mir schon berechnet ca. Januar diesen Jahres. In einer Tätigkeit war ich mehrere Jahre tätig bis ich 2004 für sehr lange Krankgeschrieben und Arbeitsunfähig war, in der Zeit habe ich ein Kind bekommen, bin dann drei Jahre zuhause gewesen, dadurch dachte ich bin in Erziehungszeit und das wird mir Automatisch bei der Rentenversicherung angerechnet? ( Im ersten Jahr bekamm ich Arbeitslosengeld 1, dazu die zwei Jahre Erziehungsgeld). 2008 war ich vom 29.07.08 bis 26.08.08 für 20 Std./Wo. Beschäftigt das war ca. 472,-Euro/Netto. Jetzt möchte die Rentenversicherung eine neue Berechnung, nach welcher Tätigkeit wird die Rentenversicherung das Übergangsgeld berechnen? Von 2004 oder 2008? Warum wurde mir die erste Berechnung nach 2004 Beschäftigung berechnet, das war vor ca. drei Monaten? Warum schon wieder eine Berechnung wo ich in der Zeit eine Umschulung mache?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

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1 Antworten

ayhanam 09.04.2010 | 19:38
Guten Abend, ich wollte nur wissen von einem Experten, nach welcher Beschäftigung das Übergangsgeld berechnet wird, die Beschäftigung von 2004 oder die kurze Beschätigung von 2008 (29 Tage)? Ich freue mich auf Ihre Antworten und bedanke mich.
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