Hallo Dienchen,
während einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation auf Kosten der Rentenversicherung haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Übergangsgeld, wenn Sie unmittelbar vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit Arbeitseinkommen erzielt und Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben.
Bitte schauen Sie in den Versicherungsbedingungen zum Krankentagegeld, ob ggf. eine Verpflichtung zur Beantragung des Übergangsgeldes besteht.
Von einem möglichen Übergangsgeld würden grundsätzlich auch Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden.