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Experten-Antwort

Übergangsgeld

von Dienchen04.03.2019 | 19:48
97 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, auf Verlangen meiner Krankenkasse habe ich eine Reha beantragt und diese auch bewilligt bekommen. Meine Frage ist nun: MUSS ich das Übergangsgeld beantragen oder kann ich dies auch sein lassen, wenn ich es nicht möchte? Meine Krankenkasse hat mir schriftlich zugesagt, dass ich während der Reha weiterhin wie gewohnt Krankentagegeld erhalte. Sollte ich allerdings Übergangsgeld bekommen, zahlt die Krankenkasse nur die Differenz bis zum jetzigen Krankentagegeld. Es wäre rein vom Aufwand her betrachtet, wesentlich einfacher, das Übergangsgeld nichtt zu beantragen und nur das Geld von der Krankenkasse zu erhalten. Da ich selbstständig bin und schon seit Ende 2016 krank geschrieben bin, muss ich hier ganz genau auf die finanziellen Aspekte achten, bevor ich wegen Zahlungsverzug von Fixkosten Probleme bekomme. Vielen Dank für Ihre Hilfe

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dienchen,

während einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation auf Kosten der Rentenversicherung haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Übergangsgeld, wenn Sie unmittelbar vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit Arbeitseinkommen erzielt und Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben.

Bitte schauen Sie in den Versicherungsbedingungen zum Krankentagegeld, ob ggf. eine Verpflichtung zur Beantragung des Übergangsgeldes besteht.

Von einem möglichen Übergangsgeld würden grundsätzlich auch Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden.

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3 Antworten

Dienchenam 05.03.2019 | 07:25
Also sehe ich das richtig, dass ich keine Probleme mit der Krankenkasse bekomme, wenn ich das Übergangsgeld erst gar nicht beantrage? Und auch, dass mich die Krankenkasse nicht dazu zwingen kann? Besten Dank
Rehaam 05.03.2019 | 06:10
Eine Übergangsgeldzahlung verlangt eine Antragstellung. Kein Antrag, kein Übergangsgeld. So einfach ist das. Evtl. Noch ein kurzes Erklärungsschreiben an den Rententräger. Ist aber kein Muss!
???am 05.03.2019 | 10:32
Ob Sie verpflichtet sind, Übergangsgeld zu beantragen, muss in den Vertragsbedingungen stehen. Haben Sie denn überhaupt Anspruch auf Übergangsgeld? Dazu müssten Sie meines Wissens bis zur AU Beiträge zur RV gezahlt haben.
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