Hallo Frederick,
das Arbeitslosengeld 2, das Sie während des ÜG-Bezugs von der Arge erhalten haben, wird von der Deitschen Rentenversicherung an die Arge zurückgezahlt. Sie sollten der Arge mitteilen, dass Sie Übergangsgeld beziehen, das Übergangsgeld wird allerdings nicht auf das Arbeitslosengeld 2 angerechnet! Ihnen stehen pro Monat also die 792 Euro zu.
Nein, auch wenn es sich um eine Nachzahlung handelt, kann nur eines von beiden zutreffen. Entweder erstattet die Rentenversicherung das Arbeitslosengeld 2 an die Arge ODER die Arge rechnet das Übergangsgeld auf das Arbeitslosengeld 2 an; beides geht nicht, da würde man Sie ja doppeöt bestrafen?! Tatsächlich steht Ihnen für die Zeit der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben Übergangsgeld zu. Es wird lediglich das Arbeitslosengeld 2 an die Arge zurückgezahlt.
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