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Übergangsgeld

von Frederick05.11.2008 | 15:57
1536 Ansichten
7 Antworten
Hallo. Ich habe eine 6-monatige Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben hinter mir. Jetzt kam der Bescheid, dass mir für die Zeit Übergangsgeld von der Rentenversicherung gewährt wird. Ich habe während der Maßnahme Alg2 bekommen und zwar ca. 710 Euro pro Monat. Im Bescheid von der Rentenversicherung steht, dass ich Übergangsgeld von 26,40 Euro täglich bekomme, also im Monat sind das 792 Euro. Bekomme ich nun, nach dem der Erstattungsanspruch von der Arge abgewickelt wurde, den Differenzbetrag von der Rentenversicherung als Nachzahlung (792-710=82 Euro pro Monat, also 492 Euro für 6 Monate) ausbezahlt? Danke für jede hilfreiche Antwort. Gruß

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 06.11.2008 | 07:44

Hallo Frederick,

das Arbeitslosengeld 2, das Sie während des ÜG-Bezugs von der Arge erhalten haben, wird von der Deitschen Rentenversicherung an die Arge zurückgezahlt. Sie sollten der Arge mitteilen, dass Sie Übergangsgeld beziehen, das Übergangsgeld wird allerdings nicht auf das Arbeitslosengeld 2 angerechnet! Ihnen stehen pro Monat also die 792 Euro zu.

Moderatoren-Antwortam 06.11.2008 | 09:15

Nein, auch wenn es sich um eine Nachzahlung handelt, kann nur eines von beiden zutreffen. Entweder erstattet die Rentenversicherung das Arbeitslosengeld 2 an die Arge ODER die Arge rechnet das Übergangsgeld auf das Arbeitslosengeld 2 an; beides geht nicht, da würde man Sie ja doppeöt bestrafen?! Tatsächlich steht Ihnen für die Zeit der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben Übergangsgeld zu. Es wird lediglich das Arbeitslosengeld 2 an die Arge zurückgezahlt.

5 Antworten

JoJoam 05.11.2008 | 18:17
Corletto hat recht. Den Differenzbetrag erhalten Sie. Aber: diesen Betrag müssen Sie bei der ARGE als Einkünfte angeben ! JoJo
Corlettoam 05.11.2008 | 17:59
Ja !
Frederickam 05.11.2008 | 18:20
Danke euch beiden. Das ist natürlich schlecht, dass ich das Rest-Übergangsgeld als Einkünfte, bzw. Einkommen beim Alg2 angeben muß. Dann bleibt nicht viel davon übrig :-(
Frederickam 06.11.2008 | 08:51
Ich beziehe ja kein Übergangsgeld mehr. Es geht ja um eine Nachzahlung des Übergangsgeldes nach dem Erstattungsanspruch durch die Arge. Und diese Nachzahlung wird wohl laut Zuflussprinzip in dem Monat als Einkommen beim Alg2 angerechnet in dem es mir zufließt. Denke ich mir zumindest mal.
Paulaam 06.11.2008 | 10:50
wenn ich es richtig verstehe, ist das Problem von Frederick etwas anderes. Das Übergangsgeld ist offensichtlich etwas höher als die Leistung des AloII. Damit erhält Frederick eine Zahlung von der DRV. Für die DRV ist damit alles erledigt. Die Zahlung - sicher auf ein Konto - gilt dür die ARGE als Einkommen im Monat der Zahlung. Damit wird es, in welchem Umfang auch immer, auf das AlogeldII angerechnet. Vielleicht macht sich Frederick in einem anderen Forum für HartzIVempfänger kundig. Paula
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