Hallo bommel,
bitte geben Sie auf dem Vordruck G 0512 unter Ziffer 2 an, dass Sie arbeitsunfähig krank seit dem 08.01.2019 sind und Krankengeld als Pflichtversicherter oder freiwillig Versicherter von der gesetzlichen Krankenkasse beziehen.
Der Vordruck G 0518 ist daraufhin durch die gesetzliche Krankenkasse auszufüllen.