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Übergangsgeld

von Herr Rombach24.02.2009 | 20:41
5251 Ansichten
3 Antworten
Zahlungsfriest fürs Übergangsgeld Ich möchte mal wissen bis wann die Rentenversicherung das Übergangsgeld überwiesen haben muss. Ich mache eine 2-jährige Umschulung, da ich in meinem alten Job wegen Krankheit nicht mehr arbeiten kann. Im Bescheid steht drinn, dass ich das Übergangsgeld bis zum 20. Tag im Monat erhalte zusätzlich erhalte ich noch Fahrgeld. Nun habe ich das Übergangsgeld erst am 25. des Monats auf dem Konto und für die Abrechnung des Fahrgelds hat der Rentenversicherungsträger 12 Tage gebraucht, obwohl ich gleich alle Unterlagen vorbeigebracht habe !! Ist das normal ? wie Lange dürfen die sich Zeit lassen bis Sie mein monatliches Übergangsgeld/ Fahrgeld überwiesen haben (wo steht das ?). Ich möchte das mal schwarz auf weiß sehen, weil bei mir die Kohle halt meist knapp ist und ich so meine Gläubiger besser davon überzeugen kann, dass es noch ein paar Tage dauert. Danke !

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 25.02.2009 | 09:51

Hallo Herr Rombach,

wie Nix bereits geschrieben hat, erfolgt nur die erstmalige Zahlung des Übergangsgeldes und der Fahrtkosten manuell, alle weiteren Zahlungen erfolgen dann zum gleichen Zeitpunkt, quasi wie ein Dauerauftrag, immer am gleichen Tag im Monat. In der Regel ist das Geld dann auch 5 Tage nach der Zahlung auf Ihrem Konto. Das heißt, dass das Geld für die kommenden Monat auch immer ungefähr am 25. des Monats auf Ihrem Konto sein wird.

2 Antworten

Twomblesam 25.02.2009 | 07:17
"dass ich das Übergangsgeld bis zum 20. Tag im Monat erhalte zusätzlich erhalte ich noch Fahrgeld. Nun habe ich das Übergangsgeld erst am 25. des Monats auf dem Konto " Wenn die Zahlung maschinell am 20. eines Monats angewiesen wird, ist eine Laufzeit von 5 Tagen bis zum Erscheinen auf Ihrem Kontoauszug ja nicht gerade ungewöhnlich lang für eine Überweisung... "für die Abrechnung des Fahrgelds hat der Rentenversicherungsträger 12 Tage gebraucht" Könnte mir vorstellen daß Sie nicht der einzige Versicherte sind dessen Fahrtkosten bearbeitet werden müssen...
Nixam 25.02.2009 | 07:48
Das Übergangsgeld muss zum 30. des Monats bzw. 31. des Monats auf dem Konto des Versicherten sein. Es ist in der Realität aber so, dass die Gelder bereits am 25. des Monats spätestens jedoch am 28. des Monats auf den Girokonten sind. Die Überweisung des Übergangsgeldes für den ersten Monat kann sich schonmal verzögern, aber nicht über den 30. des Monats hinaus. Wenn das Übergangsgeld im ersten Monat dann im Konto eingegeben wurde, erfolgt die Zahlung per Weiterzahlungslauf und damit per EDV. Das bedeutet: Ihren Sachbearbeiter trifft dann keine Schuld, weil ALLE VERSICHERTEN DAS GELD zeitgleich erhalten. Die Fahrkosten als rhythmische Zahlung ab dem 2. Monat erfolgt auch "automatisch". Lediglich beim ersten Anspruchsmonat kann es wegen der fehlenden Anwesenheitsliste zu Verzögerungen kommen, weil hier jeder einzelne Tag ausgezählt werden muss, wenn Sie die Umschulung nicht am Ersten des Monats begonnen haben. Viele Grüsse Nix
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