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Übergangsgeld

von MK25.02.2009 | 17:36
1548 Ansichten
6 Antworten

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Meine Frau macht über die RV eine Massnahme zur beruflichen Reha und gekommt dafür Übergangsgeld. Nach welchem Lohnsteuersatz wird dieses festgelegt ? Zur Zeit sehen die LKs aus III/V. Hat es großen Einfluss auf das Übergangsgeld wenn ich die LKs auf IV/IV ändern lasse ? Danke MK

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo MK,

ein Wechsel der Lohnsteuerklasse während des Übergangsgeldbezuges hat keine Auswirkung auf die Höhe des Übergangsgeldes.

5 Antworten

Ahnungsloseram 26.02.2009 | 06:52
Wenn Ihre Frau bereits Übergangsgeld erhält, hat der Wechsel der Steuerklasse kein Einfluss auf die Höhe des Übergangsgeldes.
Steuer???am 26.02.2009 | 12:07
Möge mir ein Baum auf den Kopf fallen, wenn ich falsch liege, aber ist die Frage nach der Besteuerung vom Ubergangsgeld nicht eine Frage des Steuerrechts????und NICHT der Rentenrechts????
Taxmanam 26.02.2009 | 12:48
Sorry wegen dem Baum auf ihrem Kopf, aber ich (und auch die anderen User) haben die Frage von MK so verstanden, ob die Höhe eines laufenden ÜG-Bezuges durch eine schnellen Wechsel der Lohnsteuerklassen von III/V auf IV/IV oder umgekehrt noch beeinflussbar ist. Hintergrund ist natürlich, das bei einem (durch Steuerklassenwechsel) höheren Nettoentgelt auch das ÜG durch die Rentenversicherung höher ausfallen kann.
Steuer???am 26.02.2009 | 13:14
Rums. Sie haben Recht. Ich nehme meine Aussage völlig zurück!!!! Fehler meinerseits!!
MKam 26.02.2009 | 19:19
Die ganze Sache stellt sich so dar: Meine Frau ist derzeit in LK III, ich in LK V. Ich habe horrende Lohnsteuer zu zahlen, und beabsichtige den Wechsel nach LK III oder LK IV. Nun hatte meine Angst davor, das ihr durch den Wech.sel der LK das Übergangsgeld gekürzt werden könnte. Die Antwort hat uns aber eines besseren belehrt. Herzlichen Dank für die hilfreichen Antworten
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