Hallo Magdalena S.,
Voraussetzung für die Zahlung von Übergangsgeld sind die Zahlungen von Pflichtbeiträgen an die gesetzliche Rentenversicherung unmittelbar vor der Reha oder einer vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit.
Bitte wenden Sie sich an die Reha-Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers und lassen die Voraussetzungen in Ihrem Einzelfall zum Übergangsgeld prüfen.