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übergangsgeld auch nach der reha bei traumatherapie?

von sara31.07.2009 | 18:18
869 Ansichten
3 Antworten
hallo! kurz zu meinem sachverhalt: ich nehme nun seit ca 6 monaten an einer stationären reha-maßnahme teil, weitere 3 monate sind von der bfa bereits bewilligt worden mit dem ziel, nach abschluss der maßnahme eine umschulung zu beginnen, da ich in meinem alten beruf nicht mehr arbeiten kann. zur zeit bekomme ich ein übergangsgeld von ca 900,00 €. jetzt ist es aber so, daß sich mein seelischer und dadurch auch körperlicher gesundheitszustand so sehr verschlechtert hat, daß ich zum einen durch meine so vielen fehlzeiten nun nicht mehr als umschulungsfähig eingestuft werde und zum anderen darüber nachdenke, VOR einer umschulung erst eine trauma-therapie zu machen, da ich mit meiner vergangenheit einfach nicht umgehen kann und dafür dringend professionelle hilfe brauche und mir meine gesundheit vor geht und vorgehen muss!!!!!!! meine frage: würde ich mich zu dieser trauma-therapie entschliessen, würde ich weiterhin übergangsgeld der bfa bekommen? wenn ja, könnte ich über die gesamt höhe des übergangsgeldes verfügen oder nur über einen minimalen teil, da der rest für die kosten einbehalten werden? bin seit fast 2 jahren im opferschutzprogramm u noch immer auf der flucht und wohnungslos. müßte für den übergang bis zum beginn der trauma-therapie in die psychiatrie. wie wär es dann mit dem finanz. aspekt?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 03.08.2009 | 08:51

Konkrete Einzelfälle können in diesem Forum leider nicht umfassend gelöst werden, vor allem dann nicht, wenn bereits ein Rehabilitationsverfahren "läuft". Grundsätzlich: Sprechen Sie bitte den Sozialdienst der Einrichtung an, in der Sie zur Zeit die Leistung zur medizinischen Rehabilitation durchführen und / oder nehmen Sie Kontakt mit dem Rehabilitaitons-Fachberatungsdienst des Rentenversicherungsträgers auf! So besteht am besten die Möglichkeit, Ihre konkreten Fragen zu klären und vor allem auch die unterschiedlichen Rehabilitations-Phasen zeitlich abzustimmen.

2 Antworten

Schadeam 01.08.2009 | 08:31
Klären Sie das bitte individuell mit der Sachbearbeitung, z.B durch ein Telefonat am Montagmorgen. (Vorher werden Sie wohl auch kaum eine Expertenantwort bekommen - die haben i.d.R. auch ihr Wochenende)
Nixam 01.08.2009 | 11:38
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich zu Einzelfallentscheidungen keine Stellungnahme abgeben kann. Die Frage ist, ob die Reha von der DRV verlängert wird; Sie eine Massnahmeverlängerung von der DRV erhalten. Dann hätten Sie auch weiterhin Übergangsgeldanspruch. Fällt aber diese Traumatherapie in den Bereich der Krankenkasse, dann zahlt die Krankenkasse die Massnahmekosten weiter und Sie müssten eventuell Krankengeld bei der Krankenkasse sowie die Massnahme verlängerung bei der Krankenkasse beantragen. Das aber erklärt Ihnen aber sicher Ihr Sachbearbeiter am Montag, wenn Sie selbst dort kurz anrufen, da nur er in Ihren Aktenvorgang reinschauen kann. Einen schönen Samstag! Nix
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