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Experten-Antwort

Übergangsgeld - Ausgesteuert - ALG I - Arbeitsverhältnis besteht fort

von Sixtyna30.04.2021 | 20:54
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4 Antworten

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Guten Tag, Ich bin seit Juli 2019 krankgeschrieben und seit Dezember 2020 ausgesteuert. Das Arbeitsverhältnis besteht noch. Im Moment beziehe ich ALG I im Wege der Nahtlosigkeit. Jetzt wurde eine medizinische Reha (auf Betreiben der Arbeitsagentur) beantragt und bewilligt. Wie wird jetzt das Übergangsgeld berechnet, nach meinem Netto vor Arbeitsunfähigkeit oder aus dem ALG? Oder aus dem Krankengeld vor Aussteuerung? Das wäre ja ein Riesenunterschied... Danke vielmals für Infos!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sixtyna,

während einer durchgehenden Arbeitsunfähigkeit bis zum Beginn der Leistung zur medizinischen Rehabilitation sind die Berechnungsgrundlagen des Krankengeldes für die Berechnung des Übergangsgeldes maßgebend.

Dies gilt unabhängig von einem möglichen Arbeitslosengeldbezug nach der Aussteuerung von Krankengeld zuletzt vor der Leistung zur medizinischen Rehabilitation.

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3 Antworten

Siehe hieram 30.04.2021 | 21:09
Bei einer medizinischen Reha wird für das Übergangsgeld aus dem Verdienst des Kalenderjahres vor Reha-Beginn errechnet. Demnach wäre dann in Ihrem Fall die Berechnungsgrundlage die, die auch für Ihr (Brutto)Krankengeld berücksichtigt wurde. Bzw. kann der Dezember 2020 dies etwas kürzen, je nachdem, wie viele Tage im Dezember ALGI bezahlt wurde. Lesen Sie hierzu auch den Beitrag der DRV: https://www.ihre-vorsorge.de/gesundheit/rehabilitation-ziele-art…
Sixtynaam 02.05.2021 | 11:48
Bei einer medizinischen Reha wird für das Übergangsgeld aus dem Verdienst des Kalenderjahres vor Reha-Beginn errechnet. Demnach wäre dann in Ihrem Fall die Berechnungsgrundlage die, die auch für Ihr (Brutto)Krankengeld berücksichtigt wurde. Bzw. kann der Dezember 2020 dies etwas kürzen, je nachdem, wie viele Tage im Dezember ALGI bezahlt wurde. Lesen Sie hierzu auch den Beitrag der DRV: https://www.ihre-vorsorge.de/gesundheit/rehabilitation-ziele-art…
Vielen Dank soweit. Aber irgendwie stehe ich auf dem Schlauch. Im Kalenderjahr vor Reha-Beginn (2020) war ich ja im Krankengeld und hatte kein Arbeitseinkommen... 2019 hatte ich 8 Monate Arbeitseinkommen und vier Monate Krankengeld. Ich würde mich gern drauf einstellen, wie knapp es unter Umständen werden könnte - vielleicht mag mir Jemand vom Schlauch runter helfen? Danke und schönen Sonntag noch
Siehe hieram 02.05.2021 | 18:31
Zitat von Sixtyna anzeigen
Hallo Sixtyna, das Übergangsgeld wird auf Basis des zuvor von Ihrer Krankenkasse berechneten Brutto-Krankengeldes bezahlt. Dieses wurde seinerzeit (also in 2019) aufgrund Ihres Einkommens berechnet und ist nun (brutto) die Berechnungsgrundlage (siehe Bescheid Krankengeld aus 2019) für das Übergangsgeld Davon erhalten Sie dann - wie auf der verlinkten Seite aufgeführt - ohne Kind 68 % bzw mit Kind 75 %. Vom KG wurden Beiträge zur RV/PV und AlV abgeführt. Dies ergab dann Ihren Netto KG-Betrag (keine KV bei Krankengeldbezug - zahlt KK) Vom ÜG werden Beiträge zur KV/PV und AlV abgeführt (keine Beiträge zur RV bei Übergangsgeld med. Reha - zahlt DRV). Insofern ist Ihr Übergangsgeld etwas höher als das momentan bezogene ALGI (hiervon werden Beiträge zur KV/PV/RV abgeführt, keine Beiträge zur AlV). Die Berechnung des Übergangsgeldes beruht auf §21 SGB VI. Das Übergangsgeld gibt es nur auf Antrag! Also schicken Sie die entsprechenden Unterlagen rechtzeitig vor Reha-Antritt los, damit es zeitnah zur Auszahlung kommen kann. Stellen Sie sich darauf ein, dass der letzte Betrag erst ausbezahlt wird, wenn der Entlassbericht der Klinik bei der DRV vorliegt. Und melden Sie sich sofort spätestens am Tag nach der Entlassung bei der Agentur für Arbeit zurück, damit dann Ihre weiteren Ansprüche wieder von dort übernommen werden. Und lassen Sie sich von dem 'Sozialdienst' in der Klinik beraten, wie es mit Ihnen weitergeht, falls die Reha Ergebnis A, B oder C hat... Alles Gute!
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