Hallo Ralf,
Ihr Übergangsgeld wird aus den erzielten Arbeitsentgelten beider Beschäftigungen berechnet, sofern Sie keine Lohnfortzahlung erhalten.
Je nach Ausgestaltung der Arbeitsverträge kann es aber zu unterschiedlichen Berechnungsarten des Übergangsgeldes kommen (z.B. in einer Beschäftigung als Stundenlöhner und in der anderen als Monatslöhner beschäftigt).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung