Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Übergangsgeld bei einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben?! Zu gering?! Fahrkosten?

von Kevin10.10.2016 | 16:45
1565 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Mir stellt sich die eindringliche Frage, wie es mit dem Übergangsgeld genau aussieht. Es heisst: - 68 % dieser Berechnungsgrundlage für den Versicherten Die Berechnungsgrundlage sieht wie folgt aus 80 % des letzten Bruttoverdienstes, jedoch höchstens so hoch wie der Nettoverdienst. Soweit so klar. Doch jetzt kommen die Tarife mit ins Spiel, zu denen man keine konkrete Antwort findet. Ich habe 8,50/h verdient direkt nach meiner Ausbildung (dass das zu gering ist sei jetzt mal dahin gestellt) Aber das wären 1496.- brutto netto ca 1065.- davon dann die Berechnungsgrundlage nehmen. ( gehen wir davon aus was aber nicht funktioniert da die berechnungsgrundlage allerhöchstens so hoch sein darf wie das Nettoentgeld) Also wären wir bei 724,2 .- die ich bezahlt kriegen würde. Wie wird da nun der Tarif berücksichtigt, dass das zu wenuig ist, vorallem bei mir als Pendler von täglich 90km ist denke ich verständlich. Fahrtkosten sollen sich auf 0.20 Euro / km belaufen und die maximal Grenze dieses Geldes liegt bei 269.- Da ich aber rein rechnerisch 396.- kriegen könnte durch die vielen Kilometer frage cih mich wie das geregelt wird? Denn es gab mehrere Anmerkungen das man sich dort auch melden könnte das es zu gering sei. Bloss wo soll man sich denn da melden? Ich hoffe meine Fragen sind verständlich gestellt und würde mich über eine baldige Antwort freuen =) MfG Kev

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.10.2016 | 10:24

Hallo Kevin,

auch wir wollten Dich auf die Informationen und den LINK, wie bereits von duru erfolgt, hinweisen. Daher möchten auch wir uns ganz besonders bei duru für die gegebenen Anworten bedanken, die sich voll inhaltlich mit unserer Meinung decken.

7 Antworten

Kevinam 10.10.2016 | 16:49
Edit: erlernter Beruf Konstruktionsmechaniker auch als dieser zuletzt eingestellt, ausführende Tätigkeit als Lackierer zuletzt.
duruam 10.10.2016 | 20:15
Im Rundschreiben der Rentenversicherung zum Übergangsgeld gibt es dazu ausführliche Informationen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Als Berechnungsgrundlage dürfte der Tariflohn für Konstruktionsmechaniker anzusetzen sein. Hast du für eine Leihbude gearbeitet?
Kevinam 10.10.2016 | 20:21
Danke, jedoch weiss ich bezüglich des Übergangsgeldes ja bescheid, aber eben nicht wie es nun mit dem Geld aussieht bezüglich der Tariflöhne und meinem verdienten 8,50.-/h Ich denke ebenfalls, das bei mir der Konstruktionsmechainkertariflohn anzusetzen ist. Bloss da gibt es so viele das man garnicht weiss welcher es sein soll selbst wenn man nach ortsspezifischen geht da selbst dort die Spanne imens ist. Und nein war keine Leihbude, Lehre dort abgeschlossen und alle 3 Lehrlinge mit 8,50 abgespeist, an sich wars anfangs nichtmal das Problem Firma im Ort keine Fahrtkosten etc, aber jetzt müsste ich Pendeln und das mit weniger Geld das geht einfach irgendwo nicht.
duruam 10.10.2016 | 21:30
Stand im Arbeitsvertrag Konstruktionsmechaniker? Der Stundenlohn von 8,50 € ist natürlich ein Lohn für einen Mitarbeiter ohne Ausbildung. Ich würde zunächst auf den Bescheid der Rentenversicherung warten. Zusätzlich zum Übergangsgeld erhältst du Fahrgeld.
Kevinam 10.10.2016 | 21:59
Ja unser Chef meinte nach 3 Jahren Ausbildung wir sollen uns alle noch bewähren in dem Betrieb und das beste ist die anderen kriegen heute grade mal 0,50.- mehr. Wie gesagt ist ja ne andere Sache. Und ja es stand Konstruktionsmechaniker drin . Das ist richtig und mir auch bewusst, einer der Gründe warum ich den Vertrag auch ohne den Arbeitsunfall nicht verlängert hätte. Ja das stimmt die maximale Grenze liegt hier aber bei 269.- und das reicht vorn und hinten nicht.
druruam 10.10.2016 | 22:31
Die Berechnung erfolgt aber nach dem Tariflohn, also dürftest du mehr Geld erhalten. Es werden bei der Berechnung des Übergangsgeldes zwei Berechnungen durchgeführt. Eine Berechnung nach deinem letzten Lohn und eine nach dem Tariflohn für deinen letzten Beruf. Der höhere Betrag ist Grundlage für das Übergangsgeld. Warte zunächst den Bescheid der Rentenversicherung ab. Ansonsten sofort Widerspruch einlegen, geht auch ohne Anwalt.
Kevinam 10.10.2016 | 22:40
Ok ich danke dir =) Bin dafür grad doch ziemlich doll dankbar !
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026