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Experten-Antwort

Übergangsgeld bei Lohnfortzahlung

von Vollbrecht12.08.2010 | 15:14
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5 Antworten

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Hallo, ich habe mal eine Allgemeine Frage: Wenn man 6 Wochen Kur bewilligt bekommen hat, und man 6 Wochen Lohnfortzahlung hat, muss man für einen Tag Übergangsgeld beantragen. Weil die Kur beginnt ja meistens dienstags (Anreise) und endet dienstags (Abreise). Beim Übergangsgeld würde das aber bedeuten, dass es am Montag endet. Bitte um Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Vollbrecht,

auch ein Übergangsgeldanspruch für nur einen Tag muss beantragt werden, wenn man dieses Geld in Anpruch nehmen möchte. Gegebenfalls wird der Rentenversicherungsträger dieses Geld mit einer möglichen Zuzahlung aufrechnen. Vor dem Beginn Ihrer Rehaleistung bekommen Sie noch Vordrucke zugeschickt, die auch Ihr Arbeitgeber bezogen auf die Lohnfortzahlung noch ausfüllt.

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4 Antworten

Vollbrechtam 12.08.2010 | 15:49
Ja, aber das war ja nicht die Frage. Die Frage lautet ja: Warum sollte man für einen Tag Übergangsgeld beantragen wenn man 6 Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber hat? Lassen wir mal die Verlängerung raus.
Nakelam 12.08.2010 | 15:39
Hallo Vollbrecht, zunächst ist anzumerken, dass Sie grundsätzlich kein Übergangsgeld beantragen müssen, wenn Sie es nicht wollen. Ich würde Ihnen empfehlen vor Antritt der Reha Leistung beim AG in Erfahrung zu bringen, ob tatsächlich für 6 Wochen LFZ geleistet wird. Bitte beachten Sie, dass Erkrankungen mit entsprechender LFZ die im Zusammenhang mit der Reha-Leistung stehen bereits vom AG erbracht wurden und deshalb von diesen 6 Wochen abzuziehen wären. Wenn man nicht fragen will, währe zu empfehlen auf jeden Fall (auch für 1 Tag) Übergangsgeld zu beantragen und die notwendigen Antragsunterlagen auszufüllen, bestätigen zu lassen und an die DRV zu senden. So ist sichergestellt, dass auch im Falle einer Verlängerung der Rehamaßnahme keine finanz. Notlage entsteht, da dann das Übergangsgeld an Hand der vorliegenden Unterlagen berechnet werden kann (nix ist schlimmer, als sich aus der Reha heraus um sein Ü-Geld zu kümmern).
Nixam 12.08.2010 | 19:43
Hallo Vollbrecht! Ich glaube, Sie haben da etwas falsch verstanden. Haben Sie 6 Wochen = 42 Tage Lohnfortzahlung und endet die Reha am 43. Tag, dann haben Sie an diesem Tag Übergangsgeldanspruch. Wenn Sie für diesen Tag kein Übergangsgeld bekommen, dann haben Sie später in Ihrem Rentenversicherungsverlauf 1 Tag Lücke, die Sie mit der Beantragung dieses 1 Tages Übergangsgeldes schliessen könnten. Bei Erhalt des Bewilligungsbescheides bekommen Sie den Vordruck G510 mitgeschickt. Der Bogen A ist für Sie, der Bogen B für den Arbeitgeber. Dieser füllt den Bogen B aus und schickt ihn zurück an die Deutsche Rentenversicherung. Den Bogen C sollten Sie bei der Krankenkasse abgeben zur Bescheinigung eventueller Vorerkrankungszeiten...die bei Ihnen scheinbar nicht angefallen sind. Aber gut ist es, wenn die Krankenkasse diesen Bogen C ebenfalls ausfüllt und an die DRV sendet. Alles weitere haben meine Vorredner schon erklärt. Viele Grüsse Nix
Nakelam 12.08.2010 | 15:55
Um z.B. für einen Tag einen Verdienstausfall zu erhalten und keine Zuzahlung leisten zu müssen. Wie gesagt, es gibt dafür kein Zwang. Wer nicht will, der muss auch nicht. Die DRV muss lediglich seiner Aufklärungspflicht nachkommen.
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