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Experten-Antwort

Übergangsgeld bei LTA mit Lücke

von Doppelblitz23.03.2019 | 20:16
339 Ansichten
4 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Frage zur Berechnung des Übergangsgeldes: Ich habe LTA-Leistungen von der DRV bewilligt bekommen. Dann war ich ein Jahr zu einem beruflichen Training in einem BTZ. Hier habe ich Übergangsgeld von der DRV erhalten. Berechnungsgrundlage war das letzte Einkommen, da im Vergleich höher als der ortsübliche Tarif. Für drei Monate erhalte ich jetzt weiterhin Übergangsgeld von der DRV, gekürzt auf Basis ALG-I. Zeitgleich habe ich immer eine Unfallrente über 400€ von der BG gehabt. Diese wurde erst während des Zeitraums der LTA von der BG bewilligt. Der Unfall liegt jedoch 8 Jahre zurück. Der Grund der LTA war ein anderer und nicht der Unfall. Diese Unfallrente der BG wurde jedoch auch immer vom Übergangsgeld der DRV abgezogen. Jetzt soll ich mit EGZ wieder in Arbeit, sieht aber nicht so gut aus. Nach drei Monaten läuft also das Ü-Geld aus. Durch die 400€ Unfallrente kommt in unserer Familie kein ALG-2 zum Tragen. Das habe ich verstanden. Ich werde mir also für den Übergang etwas mit einem 30h Job dazu verdienen. Und bin auch noch weiterhin auf Suche nach einem EGZ-Partner. Mein Einkommen würden dann aus dem 30h-Job als Hilfskraft und der BG-Unfallrente bestehen. Wenn jetzt nach 6,9 oder 12 Monaten meiner erfolglosen Bemühungen doch noch eine Qualifikation bewilligt wird, was ist dann die Berechnungsgrundlage des neuen Übergangsgeldes? Die alte LTA Maßnahme war ja nie abgeschlossen. Und für den Fall, dass das neue Einkommen zur Berechnung angesetzt wird (Warum?), wird dann auch die Unfallrente wieder abgezogen? Maßgeblich für das neue 30h Einkommen war ja die Arbeitskraft auch mit Unfallfolgen. In diesem Fall war das neue 30h-Einkommen + die Unfallrente mein Gesamteinkommen. Im Fall von Krankengeld und ALG-1 würde hier ja auch kein Abzug der Unfallrente erfolgen. Viele Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.03.2019 | 12:35

Hallo User Doppelblitz,

damit Sie eine gewisse Rechtssicherheit haben, ob das Übergangsgeld weitergezahlt wird und in welcher Höhe, wenden Sie sich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger. Wenn Sie telefonisch keine Auskunft bekommen, stellen Sie Ihre Anfrage schriftlich. Die Anfrage sollte so schnell wie möglich sein, da Ihr Übergangsgeld in den nächsten drei Monaten ausläuft.

3 Antworten

Bieneam 23.03.2019 | 23:49
Du hast ja fast schon selber geantwortet: immer vom letzten Einkommen vor der Quali. ALG-1 und Krankengeld sind was anderes als Übergangsgeld. Beim Übergangsgeld wird auch immer die Rente abgezogen.
Trixiam 24.03.2019 | 16:18
Warum machst Du denn eine Unterbrechung? Wenn du die Lücke machst, must du auch mit deine Entscheidung leben. Wenn die DRV die Lücke macht, trägt sie die Kosten!
???am 25.03.2019 | 14:20
"Und für den Fall, dass das neue Einkommen zur Berechnung angesetzt wird (Warum?)" Bei der Übergangsgeldberechnung nach dem Echtlohn ist immer das letzte abgerechnete Entgelt maßgebend. Davon kann nur abgesehen werden, wenn es sich um zusammenhängende Maßnahmen handelt. Es muss also von vornherein klar gewesen sein, dass nach Maßnahme 1 zwingend Maßnahme 2 folgen wird. Da Sie ja anscheinend nur darauf hoffen, nach einer gewissen Zeit der Bewerbungen nochmal eine Maßnahme bewilligt zu bekommen, ist diese Voraussetzung bei Ihnen nicht erfüllt. "wird dann auch die Unfallrente wieder abgezogen?" Jein. Bei dem Übergangsgeld nach der Qualigruppe ist die BG-Rente zu berücksichtigen. Zu vergleichen ist das Übergangsgeld aus dem Teilzeit-Echtlohn ohne Anrechnung mit dem ÜG aus Ihrer Qualigruppe mit Anrechnung. Das höhere wird gezahlt. Sie werden also mindestens das Übergangsgeld aus dem Echtlohn ohne Anrechnung der BG-Rente bekommen.
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