Es ist tatsächlich so, dass die Änderung in Ihrem Arbeitsverhältnis für die Berechnung des Übergangsgeldes ohne Bedeutung ist. Maßgebend für die Berechnung ist der letzte abgerechnete Entgeltabrechnungszeitraum vor Beginn Ihrer Arbeitsunfähigkeit. In Ihrem Fall wurde vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit zuletzt wohl der Monat November 2008 abgerechnet. Dieser Monat ist der sogenannte Bemessungszeitraum für die Berechnung des Übergangsgeldes.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.