Hallo Klaus-Juergen,
zur auskömmlichen Leben sollten Sie zum Sozialamt gehen und prüfen lassen, ob Sozialhilfeleistungen nach dem SGB 12 aufstockend gezahlt werden können. Ferner könnten sie Kontakt zum Sozialen Dienst Ihres Berufsförderungswerkes aufnehmen, um diese Frage zu klären.
Viele Grüße