Hallo Niko87,
Das Übergangsgeld wird bei ALG 2 Bezug, sofern ein Anspruch auf Übergangsgeld dem Grunde nach besteht, durch das Jobcenter weitergezahlt und gilt als Vorschuss auf das Übergangsgeld. Das Jobcenter macht dann allerdings gegenüber dem Rentenversicherungsträger einen Erstattungsanspruch geltend. Weiter Infos erhalten Sie hierzu auch z.B. unterfolgenden Links:
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_21ABS4IDFAB01012005R6.2.6
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_20R3.3.1