Hallo Sozi,
aufgrund der Übergangsgeldzahlung durch den Rentenversicherungsträger während der medizinischen Rehabilitationsmaßnahme und der im Anschluss geplanten Wiedereingliederung ist der Rentenversicherungsträger auch der Kostenträger für die weitere Übergangsgeldzahlung während der Wiedereingliederung. Bitte wenden Sie sich zur Klärung weiterer Fragen bezüglich des Ablaufs des Verfahrens an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.