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Experten-Antwort

Übergangsgeld bei zwischenzeitlicher Arbeitsaufnahme

von Rosi170202.12.2015 | 11:47
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1 Antworten

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Hallo Im August 2014 beantragte ich aufgrund einer Schwerhörigkeit, nachdem ich einen Monat zuvor meinen Job als Berater /Verkäufer verloren hatte, Leitungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ( Umschulung da ich meinen vorherige Beruf nicht mehr ausüben konnte). Diese Leistungen wurden mir im August 2015 bewilligt. Seitdem befinde ich mich in Umschulungsvorbereiteten Maßnahmen ohne Übergangsgeldbezug. Nach Auslaufen von ALG1 beziehe ich keinerlei finanzielle Unterstützung. Nun möchte ich bis zum Umschulungsbeginn einen 450 Euro annehmen. Nun zur Frage: Mein Übergangsgeld richtet sich nach meinen letzten Arbeitsendgeld. Wenn ich nun einen 450 Euro Job nun mache, dann wäre das doch mein letztes Arbeitsendgeld. Oder zählt weiterhin das Arbeitsendgeld vor der Beantragung? Vielen Dank für die Aufmerksamkeit

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rosi1702,

die Bestimmung des § 48 SGB IX (Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch) regelt die Ermittlung der Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Die Vorschrift enthält die Regelungen für die Ermittlung der Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld für die Fälle, in denen eine Orientierung an den tatsächlichen Einkommensverhältnissen des Versicherten vor Beginn der Leistung zu einer nicht angemessenen Höhe des Übergangsgeldes führt.

Für weitere Einzelheiten sollten Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger wenden.

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