Bei der Ermittlung des Nettoarbeitsentgeltes ist das Bruttoarbeitsentgelt um die gesetzlichen Abzüge zu vermindern. Dazu zählen u.a. die gesetzlich zu entrichtende Einkommens- und Kirchensteuer, die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge sowie die Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit.
Wir empfehlen, sich mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung zu setzen, um zu klären, welchen Nettoverdienst Sie tatsächlich haben (nach Minderung der gesetzlichen Abzüge) bzw. an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger, welcher Wert bei der Berechnung des Übergangsgeldes zugrunde gelegt wurde (falls bereits eine Berechnung erfolgt ist).
Freundliche Grüße