Hallo Heinz,
der Antwort von Siehe hier möchte ich mich anschließen.
Viele Grüße
so, nun habe ich endlich Geld bekommen. Der Bescheid ist noch ned da, aber es scheint nur der Hartz 4 Satz plus 30% Zusein. Dies kann ja eigentlich nicht sein.
Ich hab 11 Monate und 20 Tage Hartz 4 Bezogen und davor Alg1 und davor ÜG nach qualifikationsstufe 1. Nun, meiner Meinung nach hätte es wieder nach Qualifikationsstufe 1 berechnet werden müssen, da ich in den letzten 3 Jahren nicht gearbeitet habe und somit ein fiktives Entgelt berechnet wird.
Irgendwie ist es schon komisch. Kann das denn korrekt sein, das der Hartz 4 Satz genommen plus 30% genommen wird?
Ich werde natürlich ein Widerspruch einlegen und ich bin auch mit dem zuständigen Sozial Ministerium in kontakt, da ich sonst immer noch kein Geld hätte und die Qualifizierung ist in Woche 6 jetzt.
Aber kann das überhaupt so richtig sein mit der Berechnung?
Danke
Hallo Heinz, bitte warten Sie den Erhalt des Bescheides ab, unter den Ausführungen und Hinweisen zum Bescheid kann die Berechnung des Übergangsgeldes genau nachvollzogen werden. Eine Berechnung in Höhe des ALG II plus pauschal 30 % ist weder aus rechtlicher, noch aus technischer Sicht möglich. Die Berechnung richtet sich entweder nach den Qualifikationsgruppen bei einer Berechnung im Sonderfall gem. § 68 SGB IX oder aber gem. §§ 66 und 67 SGB IX, sollten in den letzten 3 Jahren vor Beginn der Leistung eine Beschäftigung ausgeübt worden und entsprechend relevantes Entgelt erzielt worden sein. Wie zuvor erwähnt: In den Ausführungen zum Bescheid können Sie die Berechnung genau nachvollziehen. Sollten Sie anhand er Ausführungen im Bescheid weitere Fragen haben oder mit der Berechnung nicht einverstanden sein, bitten wir um direkte Kontaktaufnahme mit Ihrem Ansprechpartner bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger. Ggf. kann ein Überprüfungsantrag gestellt werden. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, Widerspruch gegen den Bescheid zu erheben und sich an andere Stellen zu wenden, dennoch empfehlen wir zunächst den direkten Kontakt zur zuständigen Sachbearbeitung. Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei der Durchführung der Leistung. Mit freundlichen Grüßen, Ihr Expertenteam der Deutschen RentenversicherungHallo Heinz, der Antwort von Siehe hier möchte ich mich anschließen. Viele Grüßeso, nun habe ich endlich Geld bekommen. Der Bescheid ist noch ned da, aber es scheint nur der Hartz 4 Satz plus 30% Zusein. Dies kann ja eigentlich nicht sein. Ich hab 11 Monate und 20 Tage Hartz 4 Bezogen und davor Alg1 und davor ÜG nach qualifikationsstufe 1. Nun, meiner Meinung nach hätte es wieder nach Qualifikationsstufe 1 berechnet werden müssen, da ich in den letzten 3 Jahren nicht gearbeitet habe und somit ein fiktives Entgelt berechnet wird. Irgendwie ist es schon komisch. Kann das denn korrekt sein, das der Hartz 4 Satz genommen plus 30% genommen wird? Ich werde natürlich ein Widerspruch einlegen und ich bin auch mit dem zuständigen Sozial Ministerium in kontakt, da ich sonst immer noch kein Geld hätte und die Qualifizierung ist in Woche 6 jetzt. Aber kann das überhaupt so richtig sein mit der Berechnung? Danke
Das ist alles nicht schön für Sie. Diese Problematik lässt sich aber hier im Forum weder endgültig klären noch beschleunigen.
Dient höchstens Ihrem Frustabbau.
Wenn Sie mit der Sachbearbeitung nicht klar kommen und auch über den zuständigen Reha-Fachberater nichts erreichen, können Sie sich an deren Vorgesetzte wenden und hoffen dass sich so das Verfahren klärt und beschleunigt.
Und ja: erst wenn Sie denn Bescheid haben, können Sie die Berechnung nachvollziehen, vorher ist alles "Kaffeesatzleserei".
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