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Experten-Antwort

Übergangsgeld Berechnungsfrage

von Heinz05.02.2022 | 10:44
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9 Antworten

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Hallo, ich wollte nur mal kurz fragen, wie sich das Übergangsgeld bei einer Teilhabe am Arbeitsleben von der RV zusammensetzt. ich habe folgendes gelesen, das es 4 verschiedene Qualifikatzionsgruppen gibt. Des weiteren wird ja das einkommen vor der Maßnahme als Grundlage genommen. Nun habe ich folgende Situation. Ich bin derzeit im ALG2 Bezug und werde direkt (nahtlos) in eine Teilhabe am Arbeitsleben einsteigen. Vorher habe ich 12 Monate ALG1 bekommen und davor halt gearbeitet. Bekomme ich nun Übergangsgeld in höhe des ALG2 Satzes oder wird es Regular berechnet und 68% des vorherigen Verdienstes bzw. des fiktiven Gehalts, da ich ja in Q1 reinrutsche. Schonmal danke für jede Antwort. Wie gesagt, es handelt sich nicht um eine medizinische reha, sondern um eine Teilhabe am Arbeitsleben. Danke

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Heinz,

der Antwort von Siehe hier möchte ich mich anschließen.

Viele Grüße

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8 Antworten

Siehe hieram 05.02.2022 | 11:50
Hallo Heinz, wie das Übergangsgeld berechnet wird, steht im Formular G0530, das Ihnen eigentlich vorliegen müsste. Falls nicht, können Sie es hier herunterladen https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… Die 'Bezugsgröße' die dort erwähnt wird beträgt für das Jahr 2022 = 3.290,00 EUR. Damit sollten Sie es also selbst 'berechnen' können. Hängt nämlich auch davon ab, wie lange Ihre letzte Beschäftigung her ist. Und es wird dort auch beschrieben, wonach sich die Qualifikationsgruppen orientieren und was Sie dafür nachweisen müssen. Viel Erfolg bei der Maßnahme und alles Gute!
Heinzam 05.02.2022 | 11:58
Danke. Ja, das 530 formular war dabei. Also ist es unrelevant ob ich ALG2 vorher bezog? danke
Siehe hieram 05.02.2022 | 12:36
Kommt darauf an, wie lange Sie jetzt bereits ALG2 beziehen, wie lange also Ihre letzte Tätigkeit her ist. Aber 'mindestens' wird das Einkommen ansonsten nach der Qualifikation berechnet. Reichen Sie also bei Ihrem Antrag entsprechende Nachweise gleich bei (Ausbildungszeugnisse, Gesellenbriefe oder ähnliches), das verringert dann die Nachfragen. ggfs. haben Sie dann trotzdem noch Anspruch auf 'aufstockendes ALG2', was aber dort zu klären wäre, also bei der Agentur für Arbeit/Jobcenter.
Heinzam 27.04.2022 | 21:30
so, nun habe ich endlich Geld bekommen. Der Bescheid ist noch ned da, aber es scheint nur der Hartz 4 Satz plus 30% Zusein. Dies kann ja eigentlich nicht sein. Ich hab 11 Monate und 20 Tage Hartz 4 Bezogen und davor Alg1 und davor ÜG nach qualifikationsstufe 1. Nun, meiner Meinung nach hätte es wieder nach Qualifikationsstufe 1 berechnet werden müssen, da ich in den letzten 3 Jahren nicht gearbeitet habe und somit ein fiktives Entgelt berechnet wird. Irgendwie ist es schon komisch. Kann das denn korrekt sein, das der Hartz 4 Satz genommen plus 30% genommen wird? Ich werde natürlich ein Widerspruch einlegen und ich bin auch mit dem zuständigen Sozial Ministerium in kontakt, da ich sonst immer noch kein Geld hätte und die Qualifizierung ist in Woche 6 jetzt. Aber kann das überhaupt so richtig sein mit der Berechnung? Danke
-am 28.04.2022 | 06:21
Zitat von Heinz anzeigenausblenden
Hallo Heinz, der Antwort von Siehe hier möchte ich mich anschließen. Viele Grüße
so, nun habe ich endlich Geld bekommen. Der Bescheid ist noch ned da, aber es scheint nur der Hartz 4 Satz plus 30% Zusein. Dies kann ja eigentlich nicht sein. Ich hab 11 Monate und 20 Tage Hartz 4 Bezogen und davor Alg1 und davor ÜG nach qualifikationsstufe 1. Nun, meiner Meinung nach hätte es wieder nach Qualifikationsstufe 1 berechnet werden müssen, da ich in den letzten 3 Jahren nicht gearbeitet habe und somit ein fiktives Entgelt berechnet wird. Irgendwie ist es schon komisch. Kann das denn korrekt sein, das der Hartz 4 Satz genommen plus 30% genommen wird? Ich werde natürlich ein Widerspruch einlegen und ich bin auch mit dem zuständigen Sozial Ministerium in kontakt, da ich sonst immer noch kein Geld hätte und die Qualifizierung ist in Woche 6 jetzt. Aber kann das überhaupt so richtig sein mit der Berechnung? Danke
Hallo Heinz, bitte warten Sie den Erhalt des Bescheides ab, unter den Ausführungen und Hinweisen zum Bescheid kann die Berechnung des Übergangsgeldes genau nachvollzogen werden. Eine Berechnung in Höhe des ALG II plus pauschal 30 % ist weder aus rechtlicher, noch aus technischer Sicht möglich. Die Berechnung richtet sich entweder nach den Qualifikationsgruppen bei einer Berechnung im Sonderfall gem. § 68 SGB IX oder aber gem. §§ 66 und 67 SGB IX, sollten in den letzten 3 Jahren vor Beginn der Leistung eine Beschäftigung ausgeübt worden und entsprechend relevantes Entgelt erzielt worden sein. Wie zuvor erwähnt: In den Ausführungen zum Bescheid können Sie die Berechnung genau nachvollziehen. Sollten Sie anhand er Ausführungen im Bescheid weitere Fragen haben oder mit der Berechnung nicht einverstanden sein, bitten wir um direkte Kontaktaufnahme mit Ihrem Ansprechpartner bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger. Ggf. kann ein Überprüfungsantrag gestellt werden. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, Widerspruch gegen den Bescheid zu erheben und sich an andere Stellen zu wenden, dennoch empfehlen wir zunächst den direkten Kontakt zur zuständigen Sachbearbeitung. Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei der Durchführung der Leistung. Mit freundlichen Grüßen, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Schadeam 28.04.2022 | 07:30
Das ist alles nicht schön für Sie. Diese Problematik lässt sich aber hier im Forum weder endgültig klären noch beschleunigen. Dient höchstens Ihrem Frustabbau. Wenn Sie mit der Sachbearbeitung nicht klar kommen und auch über den zuständigen Reha-Fachberater nichts erreichen, können Sie sich an deren Vorgesetzte wenden und hoffen dass sich so das Verfahren klärt und beschleunigt. Und ja: erst wenn Sie denn Bescheid haben, können Sie die Berechnung nachvollziehen, vorher ist alles "Kaffeesatzleserei".
Heinzam 28.04.2022 | 07:17
Danke für die info. Wie egsagt ich ahbe ein Studium angeschlossen in UK. Es war aber noch zu der zeit als Uk in der EU war und es handelt sich auch um ein nich reglementierten beruf, was bedeutet das der Abschluss automatisch anerkannt ist. Ich hatte damit schon damals Probleme bei der RV Hessen und dort musste das Sozialministerium in Wiesbaden es klären und dann lief es. Nun kam Geld 15.4 bis 30.4 von 620. Und das kann nicht Qualifikationstufe 1 sein. Das müsste ganz grob für ein halben Monat um 850e sein. Also lief da irgendwas komplett falsch. Diesmal ist es eine andere RV und ich sehe das Problem wieder aufkommen. Wie soll ich mich auf die Teilhabe am Arbeitsleben konzentrieren, wenn von der anderen Seite der Verlust der Wohnung ansteht. Ich konnte wegen schleppender Berechnung (anscheinend immer noch nicht korrekt) keine April Miete und jetzt auch keine Mai Miete zahlen. Die Aussage von dem Sachbearbeiter war nur: nicht sein Problem, sondern meins. Komisch ist auch, das es immer noch einige Kostenträger gibt, die erst mit der Berechnung anfangen, wenn die Anwesenheitsbestätigung vom Institut geschickt wird. Andere berechnen das vorher und zahlen gleich nach der Bestätigung. Wie gesagt, wir haben 5 Wochen schon rum (Ostern hin oder her) und es passierte bis gestern nix. Da trödelte nur so ein Betrag ein, mit dem ich nix anfangen kann.. Gestern schon eine Klausur vergeigt, weil ich immer an diese Situation denken muss...
Heinzam 28.04.2022 | 07:40
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Das ist mir leider durch aus bewusst, Aber mir going es hier erstmal darum, ob ich ueberhaupt auf dem richtigen Dampfer bin. Nicht das ich nachher mich unnoetig stresse. Deswegen bedanke ich mich auch schonmal fuer die ganzen infos und dies zeigt mir auch, das im Moment alles schief laeuft. Ich hoffe Der Bescheid liegt morgen im Briefkasten, wenn ich zuhause bin.
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