Hallo Rosi,
sofern wegen der Teilnahme an der Berufsfindung/Arbeitserprobung kein Arbeitseinkommen vorhanden ist, kann Übergangsgeld gezahlt werden. Bei Ihnen laufen voraussichtlich die Leistungen der übrigen Sozialleistungsträger aus, so dass nicht wegen der Teilnahme kein Arbeitseinkommen erzielt werden kann.
Klarheit bringt nur ein Telefonat mit dem zuständigen Reha-Träger.
Viele Grüße