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Experten-Antwort

Übergangsgeld - bitte Expertenantwort

von Nika19.11.2020 | 19:13
219 Ansichten
5 Antworten

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Guten Tag, meine LTA (Integrationsmaßnahme) läuft aus und wird nicht verlängert. Ich bin nicht arbeitsfähig. Habe mich pünktlich arbeitssuchend gemeldet. Eine med. reha wurde abgelehnt und Widerspruch ist eingelägt. Habe ich jetzt noch Anspruch auf Übergangsgeld bzw unter welchen Voraussetzungen? Wer ist zuständig? VG Nika

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nika,

nach Ende der Maßnahme durch den Rentenversicherungsträger besteht kein Anspruch mehr auf Zahlung eines Übergangsgeldes.

Inwiefern Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 oder Arbeitslosengeld 2 besteht kann nur bei der Agentur für Arbeit geklärt werden.

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4 Antworten

Nichtexperteam 20.11.2020 | 04:48
Wenn keine Leistung der Rentenversicherung mehr gewährt wird, besteht auch kein Anspruch mehr auf Übergangsgeld. Sie können aber beruhigt sein. Es wird auch noch ein Experte antworten.
kommt darauf anam 20.11.2020 | 11:04
Wenn Sie die Maßnahme komplett durchlaufen haben (in der Regel 7 - 9 Monate), kann nachgehendes Übergangsgeld in Frage kommen. Die Formulare sollten Sie mit der Aufforderung zur Arbeitslosmeldung erhalten haben. Konkretes erfahren Sie bei Ihrer Sachbearbeitung.
Ach jaam 20.11.2020 | 11:10
Bevor Sie hier unberechtigte Hoffnungen entgegen der Antwort des Experten wecken, sollten Sie auch auch Gründe nennen, die für "nachgehendes" Übergangsgeld sprechen können.
kommt darauf anam 20.11.2020 | 16:23
@ Ach ja Das nachgehende Übergangsgeld ist in § 71 Abs. 4 SGB IX geregelt, da können Sie die Gründe nachlesen. Es gibt nur 2 Punkte, die unklar sind: 1. Was bedeutet "wird nicht verlängert"? Wurde hier nur ein erster Teil bewilligt und es gibt jetzt keine Verlängerung? Oder wurde bereits die ganze Maßnahme durchlaufen und Nika hätte noch gerne weitergemacht, darf aber nicht? 2. Nika bezeichnet sich als "nicht arbeitsfähig". Da man für eine Maßnahme aber arbeitsfähig sein muss und außerdem Nika sich arbeitssuchend (= arbeitslos?) gemeldet hat, könnte es sich auch um eine subjektive Einschätzung handeln und keine Krankschreibung vorliegen. Daher halte ich meinen Hinweis für sinnvoll. Der Anruf ist kein großer Aufwand und könnte evtl. für 3 Monate Geld bringen
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