Zusammenfassend würde ich die beiden, in den Beiträgen genannten, Möglichkeiten empfehlen:
-Hartnäckig bleiben und weiterhin dort anrufen/schriftliche Anfrage halten
-Mit Ihrer Krankenkasse sprechen, wenngleich diese nicht für die Übergangsgeldzahlung zuständig ist
Zusätzlich würde ich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers oder (sofern die Sachbearbeitung in Ihrer Nähe ist) direkt beim RV-Träger persönlich vorsprechen.
Zumindest könnte sich der Mitarbeiter der Auskunfts- und Beratungsstelle sozusagen hausintern mit der Sachbearbeitung in Verbindung setzen.