Hallo Enin,
zur Berechnung des Übergangsgeldes im Falle des Bezuges von Krankengeld wird von der Rentenversicherung noch das Formular G0512 benötigt. Dieses ist von Ihnen auszufüllen.
Sollte darüber hinaus noch eine stufenweise Wiedereingliederung im Anschluss durchgeführt werden, so sind noch weitere Formulare erforderlich. Dies klären Sie bitte mit dem Sozialdienst in der Rehaeinrichtung.
Zu den Bearbeitungsdauern bei den unterschiedlichen Trägern können wir im Rahmen dieses Forums keine Aussage treffen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung