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Experten-Antwort

Übergangsgeld

von Enin08.02.2023 | 14:15
421 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, Aktuell befinde ich mich im Krankenhaus und gehe in die Anschlussheilbehandlung. Der antrag wurde letzte woche durch das Krankenhaus gestellt. Um auf nummer sicher zu sein habe ich mit der Rentenversicherung gesprochen und Somit wurde mir gestern telefonisch mitgeteilt, dass ich Übergangsgeld beantragen muss. Von meiner Krankenkasse wurde schon Formular G0518 gefaxt. Bin ich somit auf der sicheren Seite wenn ich Anfang März aus der reha raus komme, das ich rückwirkend mein Übergangsgeld bekomme, sowie auch in der wiedereingliederung? Liebe Grüße

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Enin,

zur Berechnung des Übergangsgeldes im Falle des Bezuges von Krankengeld wird von der Rentenversicherung noch das Formular G0512 benötigt. Dieses ist von Ihnen auszufüllen.

Sollte darüber hinaus noch eine stufenweise Wiedereingliederung im Anschluss durchgeführt werden, so sind noch weitere Formulare erforderlich. Dies klären Sie bitte mit dem Sozialdienst in der Rehaeinrichtung.

Zu den Bearbeitungsdauern bei den unterschiedlichen Trägern können wir im Rahmen dieses Forums keine Aussage treffen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Enin,

der Anspruch auf Übergangsgeld entsteht erst mit Antritt der Maßnahme. Ohne die Aufnahmemitteilung der Rehaeinrichtung wird eine Übergangsgeldberechnung nicht durchgeführt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Hallo Enin,

bei kürzeren Rehammaßnahmen (<6 Wochen) erfolgt die Zahlung regelhaft nicht rückwirkend. Grundsätzlich wird ein Teil des Übergangsgeld bei Beginn ausbezahlt (wenn die Rentenversicherung alle erforderlichen Unterlagen hat). Der restliche Betrag wird dann mit Verarbeitung der Entlassungsmitteilung durch die Rentenversicherung ausbezahlt.

Bei längeren Rehamaßnahmen (>6 Wochen) erfolgt die Auszahlung im Monat für den Monat (rhythmisches Zahlverfahren).

Unabhängig davon, ob es sich hier um eine Kurzzeit- oder Langzeitmaßnahme handelt: jeder Rentenversicherungsträger kann die Zahlzeiträume für sich festlegen. Wenn Sie also Fragen zu den genauen Zahlungsmodalitäten haben, sollten Sie Kontakt mit der Sachbearbeitung des zuständigen Rentenversicherungsträgers aufnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Eninam 08.02.2023 | 14:37
Danke für die Info. G512 wurde ausgedruckt und wird noch ausgefüllt, sowie über das online Portal und per Post verschickt. Die Reha Einrichtung muss bestätigen das ich dort war richtig, erst dann kann übergangsgeld bezahlt werden?
Fliederam 08.02.2023 | 19:55
Das Übergangsgeld wird nachträglich ausgezahlt. Sollten Sie aufgrund des vorherigen Krankengeldbezuges z.B. zum Monatsewchsel Zahlungsprobleme bekommen, können Sie formlos einen Abschlag beantragen. Dazu müssen natürlich vorher alle Formulare bei der DRV sein. Es kann dann das Übergangsgeld bis zu dem Tag, wo die Klinik Ihre Anwesenheit bestätige, berechnet und ausgezahlt werden. Sollte das der Fall sein, wenden sie sich in der Rehaklinik an den Sozialdienst.
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