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Übergangsgeld

von Klara6310.01.2010 | 12:10
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2 Antworten

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Hallo, nach langem Kampf(Mai07) ist für meine Klage beim Sozialgericht eine außergerichtliche Einigung erwirkt worden. RVS hat alle entstandenen Kosten rückerstattet, sowohl meinem Arbeitgeber als auch der AfA. Diese machte mich nun noch darauf aufmerksam, das mir für die Zeit meiner beruflichen Reha Übergangsgeld zugestanden hat-Agentur hat das mir gezahlte Geld von der RVS zurückbekommen. Ist das Übergangsgeld höher als ALG1 stehen mir da auch noch Nachzahlungen zu? Meine Kinder sind wirtschaftlich unabhänig von mir. Danke im Voraus ;-)

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Klara63,

falls noch nicht geschehen sollten Sie den Rehabilitationsträger bitten, die Berechnung des Übergangsgeldes aufgrund der geänderten Berechnungsgrundlage für die Zeit der beruflichen Rehabilitationsleistung zu überprüfen.

Wurden die Erstattungsansprüche anderer Sozialleistungsträger z.B. der Agentur für Arbeit vollständig befriedigt ist eine eventuell bestehender Nachzahlungsanspruch an sie auszuzahlen.

Bei weitergehenden konkreten Fragen in Ihrer Angelegenheit empfehlen ich Ihnen direkt Kontakt mit dem Träger der Rehabilitationsleistung aufzunehmen.

1 Antworten

Skatrentneram 10.01.2010 | 16:58
Hallo Klara63, falls Sie Übergangsgeld beantragt haben für Ihre Reha, sollten Sie vom RV - Träger doch darüber eine Mitteilung bekommen haben. Daraus geht ganz klar hervor wie hoch Ihr Übergangsgeld täglich ist und können das dann mit der Höhe von Alg. I vergleichen. Da die AfA nur bis zur Höhe des gezahlten Alg. I zurückfordern darf, steht Ihnen dann der Restbetag zu wenn das Ü-geld höher war. Also beim RV-Träger und bei der AfA noch einmal nachfragen und schon haben Sie alles geklärt.
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