Hallo Eberhardt,
in dem Bescheid, mit dem Ihnen das Übergangsgeld bewilligt wurde, sollte diesbezüglich (nächster Auszahlungszeitpunkt) ein Passus enthalten sein.
Normalerweise wird das restliche Übergangsgeld nach Kenntnis des Rentenversicherungsträgers über die abgeschlossenene Rehamaßnahme (Bestätigung durch Entlassungsmitteilung) ausgezahlt.
Sollte entsprechender Passus in Ihrem Bescheid nicht enthalten sein, wenden Sie sich bitte direkt (schriftlich oder telefonisch) an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.