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Experten-Antwort

Übergangsgeld immer vom letzten Gehalt?

von totalwalter24.03.2011 | 12:25
11514 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo. Ich falle von der Lohnfortzahlung wohl ins Krankengeld oder Übergangsgeld. Bin zwar noch angestellt, aber wie lange halt noch. Bin in Probezeit. Es kann also sein, dass täglich die Kündigung kommt. Nun bin ich seit 4 Wochen krank, und die Krankenkasse meldet sich schon wg. evtl. Krankengeld... Meine Frage: -Wenn mich mein Arzt weiter krankschreibt, und ich in 2 Wochen ins Krankengeld falle, wann wird dieses dann zum Übergangsgeld? Wenn sich die Kasse weigert, KG zu zahlen? Kur/Reha habe ich vor 2 Jahren gemacht. -Wie hoch wird das Übergangsgeld sein? Basis letztes Bruttogehalt? -Wie lange wird ein Übergangsgeld max. gezahlt? Es könnte auch sein, dass ich einen Rehaantrag auf berufl. Umschulung stelle. Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo totalwalter,

Übergangsgeld wird nur bei Maßnahmen der Rehabilitation durch den Rentenversicherungsträger gezahlt. Krankengeld geht damit nicht automatisch in Übergangsgeld über. Zur Gewährung von Krankengeld setzen Sie sich bitte mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung. Falls Sie aus dem Krankengeld ausgesteuert wären bzw. durch Ihren Arbeitgeber gekündigt würden, müßten Sie sich bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit arbeitslos melden.

Falls Sie einen Rehabilatationsantrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation stellen und Ihnen eine Maßnahme (Kur) bewilligt werden würde, wäre Übergangsgeld zu prüfen. Es beträgt 75 % bzw. 68% (je nachdem, ob Sie z.B. ein Kind unter 18 Jahren haben) vom letzten Nettoentgelt aus dem letzten abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit, sofern Sie bis zum Beginn der Kur Krankengeld beziehen. Es wäre für die Zeit der Maßnahme/Kur zu zahlen.

Für Übergangsgeld im Zusammenhang mit einer Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation, z.b. Umschulung) gelten andere Voraussetzungen. Es wäre der Höhe nach gleich 75% bzw. 68% (vom Nettoentgelt). Bei beruflichen Maßnahmen wird jedoch das letzte Arbeitsentgelt innerhalb von 3 Jahren vor Beginn der Maßnahme/Umschulung zu grunde gelegt. Gleichzeit wird immer das aktuelle Tarifentgelt aus dem Vormonat vor Beginn der Maßnahme zum Vergleich herangezogen. Der höhere Wert ist die Grundlage für die Berechnung.

Wir empfehlen Ihnen zum geschilderten Sachverhalt eine Beratung durch Ihren Rentenversicherungsträger.

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3 Antworten

Useram 24.03.2011 | 12:51
Übergangsgeld erhalten Sie von der DRV nur, wenn sie aktuell eine reha machen, d.h. sie bekommen dies nur für den rehazeitraum wenn die lohnfortzahlung (grundsätzlich 6 wochen) beendet ist, wird vermutlich krankengeld durch die KK gezahlt. dies dann für maximal 78 wochen sollten sie in diesem zeitraum dann eine umschulung machen oder eine medizinische reha, wird Übergangsgeld in höhe des krankengelds gezahlt.
liloam 24.03.2011 | 14:45
der beitrag von "user" stimmt nicht ganz. das übergangsgeld ist nicht so hoch wie das krankengeld, sondern ein bisschen niedriger. bei arbeitslosengeldbezug wäre das übergangsgeld gleich hoch.
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