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Übergangsgeld in der Bedarfsgemeinschaft

von mc-koy24.03.2007 | 14:24
2516 Ansichten
2 Antworten

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Hallo Ich suche seit Tagen Infos in allen Foren darüber, aber kann nix finden.. Ich habe nun eine Reha-Umschulung bewilligt bekommen, von der Rentenversicherung. Ich lebe aber mit meiner Verlobten und Ihren 3 Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft in der wir momentan von ALG2 leben. Wie sieht nun mein Anspruch auf Ünbergangsgeld aus, ich verstehe irgendwie das System nun nicht, da ich ja eine Umschulung mache, müsste ich doch Übargangsgeld bekommen, oder bekomme ich weiter ALGII? Ich danke jetzt schonmal für Hilfe, da ich echt keine Ahnung habe , wie das nun läuft:( Gruß mc-koy

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Auf Ihrem Bescheid über die Bewilligung Ihrer Reha/Umschulung ist die Telefonnummer des/r zuständigen Sachbearbeiter, die schnellste und zuverlässigste Auskunft bekommen Sie dort, bei der Stelle die den Anspruch und die Höhe Ihres Übergangsgeldes feststellt.

1 Antworten

???am 24.03.2007 | 16:07
Da eine Umschulung länger, d.h. normalerweise 2 Jahre dauert, stellt die ARGE das AL II ein und die DRV zahlt Übergangsgeld. Sollte dieses Übergangsgeld nicht für den Lebensunterhalt ausreichend sein, kann Ihre Verlobte weiterhin ALG II beziehen. Ihr Übergangsgeld wird jedoch als Einkommen der Bedarfgemeinschaft angerechnet.
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