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Experten-Antwort

Übergangsgeld Kurzarbeit Reha

von Reha12329.11.2020 | 12:15
93 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, Ich bin im Angestelltenverhältnis und meine Frima hat teilweise Kurzarbeit angemeldet. Bevor ich auf Reha bin, hab ich keinen Monat Kurzarbeitergeld bezogen. Ich habe Vollzeit gearbeitet. Jetzt während der Reha hat mich mein Chef mit Kurzarbeit Krank abgerechnet. Somit fehlen mir ca. 500 Euro von meinem Gehalt. Ist das denn so rechtens? Seit dem ich von der Reha wieder zurück bin, arbeite ich wieder Vollzeit. Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Reha123,

wenn Sie vor Beginn der Reha nicht arbeitsunfähig krank waren, haben Sie während der Reha-maßnahme Anspruch auf Ihr volles Gehalt im Rahmen der Lohnfortzahlung. Ob Ihr Arbeitgeber Sie in diesem Fall während der Reha-maßnahme AU melden und mit Kurzarbeitergeld abrechnen darf, müssen Sie mit Ihrer Krankenkasse und Agentur für Arbeit klären.

Dieses Forum ist für diese Fragen nicht zuständig.

Sollten Sie jedoch vor Beginn der Maßnahme bereits arbeitsunfähig und noch in der Lohnfortzahlung gewesen sein, haben Sie nach Ende der Lohnfortzahlung Anspruch auf Übergangsgeld von der Deutschen Rentenversicherung.

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