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Experten-Antwort

Übergangsgeld nach ALG1

von Steve160519.07.2022 | 08:50
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2 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich mache zurzeit eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die DRV-Westf.. Seit dem 20.6.2021 bekomme ich kein ALG1 mehr und ALG2 habe ich nicht beantragt, da noch ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente ausstand. Mein letztes Arbeitsverhältnis endete am 31.05.2019. Die o.g. Maßnahme begann am 23.05.2022. Wo nach wir jetzt das Überganggeld berechnet? Vielen Dank im Voraus, Steve1605

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Steve1605,

grundsätzlich ist das Übergangsgeld aus dem innerhalb der 3 Jahresfrist (23.05.2019 - 23.05.2022) erzielten rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt zu berechnen. Wenn Sie also bis zum 31.5.2019 Arbeitsentgelt erzielt haben, liegt dieser Zeitpunkt innerhalb der Frist.

Zusätzlich ist ein Übergangsgeld entsprechend Ihrer Qualifikation zu berechnen. Der höhere Betrag ist für die Ermittlung des Auszahlungsbetrages maßgebend.

Eine ausführliche Beschreibung finden Sie im Formular G0530, das Ihnen zusammen mit dem Bewilligungsbescheid übersandt wurde oder im Internet zur Verfügung steht.

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1 Antworten

kommt drauf anam 19.07.2022 | 09:11
Wenn Sie nach dem 22.05.2019 noch Lohn bezogen haben, erfolgt die Berechnung aus Ihrem letzten Gehalt. Außerdem wird eine Vergleichsberechnung aus der Qualifikationsgruppe durchgeführt und der höhere Betrag gezahlt. Sollten Sie nur für eine Zeit bis zum 22.05.2019 Lohn erhalten haben, wird das Übergangsgeld nur aus der Qualifikationsgruppe berechnet.
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