Hallo Steve1605,
grundsätzlich ist das Übergangsgeld aus dem innerhalb der 3 Jahresfrist (23.05.2019 - 23.05.2022) erzielten rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt zu berechnen. Wenn Sie also bis zum 31.5.2019 Arbeitsentgelt erzielt haben, liegt dieser Zeitpunkt innerhalb der Frist.
Zusätzlich ist ein Übergangsgeld entsprechend Ihrer Qualifikation zu berechnen. Der höhere Betrag ist für die Ermittlung des Auszahlungsbetrages maßgebend.
Eine ausführliche Beschreibung finden Sie im Formular G0530, das Ihnen zusammen mit dem Bewilligungsbescheid übersandt wurde oder im Internet zur Verfügung steht.