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Experten-Antwort

Übergangsgeld nach welchen Tarif Berechnen?

von Andi Reim06.01.2011 | 23:59
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5 Antworten

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Hallo, ich mache eine Berufliche Reha - nachdem ich aus Krankheitsgründen nicht mehr weiter arbeiten konnte.Habe den Bewilligungsbescheid für Übergangsgeld bekommen - und bin der Meinung das dort falsch berechnet wurde.Weil: Beim letzten Arbeitgeber (Zeitarbeitsbetrieb) habe ich 5 Monate gearbeitet,da ich von meinem Arbeitgeber die letzten 2 Monate nicht korekt bezahlt wurde-d.h. er hat mir in Zeiten als er keine Arbeit für mich hatte,oder ich krank war nur den Grundlohn bezahlt, bzw.hat auch noch Urlaubstage dafür abgezogen. Und danach bekomme ich jetzt das Übergangsgeld bezahlt,obwohl mir laut Arbeitsvertrag u. auch der Arbeitsbescheinigung die auch der RV vorliegt ein höherer Std.-Lohn zusteht.Und da es ja die Regelung gibt das man auch nach dem Tariflohn das Übergangsgeld berechnet bekommt- nun meine Frage und Umstände: Der Vergleich mit dem Tariflohn wurde 1. nach dem Tarif der IGZ berechnet (der auch noch niedriger ausfällt als der gezahlte Grundlohn) und nicht nach meinem Beruf,dem Tarif eines Facharbeiters aus der Metallindustrie als Zerspanungsmechaniker.Wie sieht die Rechtslage aus - habe ich ein Recht darauf nach meiner fachlichen Qualifikation berechnet zu werden, oder werde ich dafür bestraft das ich Zeitarbeit gemacht habe.Und noch eine Frage-nach welchen Tariflisten schaut die RV + gibt es einen Link dazu?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.01.2011 | 07:45

4 Antworten

Nixam 07.01.2011 | 07:19
Hallo Andi! Die gesetzliche Regelung besagt, dass der letzte Tarifvertrag massgebend ist für die Vergleichsberechnung mit dem Tarif. In diesem Falle haben Sie sich mit der Aufnahme eines Zeitarbeitsjob in Hinsicht auf die Berechnung des Übergangsgeldes bei der Deutschen Rentenversicherung keinen Gefallen getan. Tatsächlich müssen Sie nach dem Zeitarbeitertarif bei der Übergangsgeldberechnung eingestuft werden. Eine gesetzliche Regelung, wonach dies ausnahmsweise nicht gelten soll gibt es nicht. Haben Sie noch Lohnbescheinigung von der Zeitarbeitsfirma, dann legen Sie diese dem RV-Träger/Sachbearbeiter vor, um zu feilschen, ob nicht doch eventuell doch noch eine Gehaltsstufe höher ausgewählt werden kann bei der Zeitarbeitstariflohnbestimmung. Mehr können Sie in diesem Fall wirklich nicht tun. Ein Anspruch auf die Einstufung nach dem Facharbeitertarifvertrag=IG Metall vor dem Zeitarbeitsjob besteht nicht. Die Deutsche Rentenversicherung berücksichtigt die Tarife, unter www.tarifregister.de abrufbar sind. Diese Vorgehensweise ist schon korrekt, da es sich um den letzten gültigen Tarifvertrag handelt. Dagegen ist nichts zu beanstanden. Dagegen können Sie nicht vorgehen. Viele Grüsse Nix
Andi Reimam 10.01.2011 | 01:21
Danke Nix für die Antwort, kannst Du oder auch ein anderer - mir zu meinem ersten Teil der Sachlage etwas sagen - und zwar ob die Berechnung des Übergangsgeldes aus dem Std.-Lohn laut Arbeitsvertrag Vorrang gegenüber des tatsächlich und fälschlich weniger gezahlten Lohnes hat? Danke
Nixam 10.01.2011 | 07:27
Maßgebend ist der tatsächlich erzielte Arbeitslohn bzw. die tatsächlich gearbeitete Anzahl von Arbeitsstunden. Der Arbeitsvertrag tut hier nichts zur Sache. Sie müssen Ihre Lohnbescheinigung mit Angaben zu den tatsächlich geleisteten/bezahlten Arbeitsstunden dem RV-Träger vorlegen. Mit dem Lesen von Arbeitsverträgen haben wir nichts zu tun. Viele Grüsse Nix
Mike Liebsam 12.01.2011 | 21:04
Hallo, mir liegen zur gleichen Problematik 2 verschiedene Rechtsauffassungen vor. Es heißt doch klar "Maßgebend in der fiktiven Vergleichsberechnung ist das Arbeitsentgeld, was ich in meinem zuletzt ausgeübten BERUF!!!!! verdienen könnte. Die Gesetzesgrundlage, dass der Tarivvertrag der letzten Firma herangzogen wird wüste ich gerne. Mir wurde mitgeteit, das es auf Grund eines internen Rundschreiben geschieht, aber es keine Gesetzesgrundlage gibt. In meheren BGH-Urteilen ist diese Vorgehensweise der DRV gerügt worden. Ich wurde als Dachdecker im Tarivvertrag der ELEKTROTECHNIK eingestuft. Haha, mein Anwalt hat sich kaputtgelacht. Klage läuft.
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