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Übergangsgeld nach Zeitarbeit: Wochenarbeitszeit zu niedrig

von Salamander02.07.2016 | 17:08
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo liebe Leute, im Rahmen einer Reha-Maßnahme beginne ich nächste Woche eine 2jährige BfW-Umschulung. Nun kam kurz vor knapp die Berechnung des Übergangsgeldes und ist viel niedriger als erwartet. Dass die überall auftauchenden einfachen Formeln (zBsp: 68% vom letzten Nettogehalt, wie von meiner Reha-Beraterin kolportiert) hinten und vorne nicht stimmen habe ich mittlerweile gelernt. Ein Anruf bei der Hotline hat mir außer einem absolut ahnungslosen und unfreundlichen Mitarbeiterkontakt rein gar nichts gebracht aber immerhin wurde ich tags darauf von der Rechnungstelle zurück gerufen. Dort hatte man sich den Bescheid bereits angesehen und mir mitgeteilt, dass schon ein neuer unterwegs sei. Es wurden mir darin, ohne weitere Erläuterung zusätzliche 20€ im Monat gewährt. Das ist allerdings immer noch deutlich unter dem Erwarteten. Deshalb habe ich sofort Widerspruch eingelegt. Begründet habe ich ihn mit der Vermutung, dass eine falsche Wochenarbeitszeit zugrunde gelegt wurde. Heute kam auch schon die Ablehnun (und endlich auch mit einer nachvollziehbaren Detail-Berechnung). Der Kern des Problems liegt demnach tatsächlich darin, dass im Vertrag mit der Zeitarbeitsfirma eine wöchentliche Arbeitszeit von 35 Stunden vereinbart wurde. ABER: ich war für die Dauer des gesamten (letzten) Arbeitsverhältnisses in einer Fabrik eingesetzt deren wöchentliche Arbeitszeit, je nach Schicht, mindestens 40 Stunden pro Woche verlangte. Die letzten 8 Monate war ich ausnahmslos in der Nachtschicht beschäftigt und kam dort ebenfalls ausnahmslos auf diese 40 Stunden in der Woche. Dies lässt sich auch aus der durchschnittlichen Arbeitszeit von 160,89 Stunden im Monat ablesen. Ich habe in dieser Fabrik bereits das vierte Jahr hintereinander jeweils die gesamte Saison (ca. 10 Monate pro Jahr) mitgemacht. Die Differenz zwischen den vertraglich vereinbarten 35 Wochenstunden und den tatsächlich, regelmäßig(!), vom Einsatzbetrieb vorgebenen 40 Stunden landeten auf einem Arbeitszeitkonto. Dies ist wohl auch so üblich in der Zeitarbeitsbranche und deren Tarifvereinbarungen. Zur Berechnung meines Übergangsgeldes auf Stundenlohnbasis nutzt man nun folgende Formel: Durchschnittliches Brutto-Arbeitsentgelt der letzten drei Monate : durschnittliche Arbeitszeit im Monat x vereinbarte wöchentliche Arbeitsstunden laut Vertrag --> Ergebnis : 7 + anteilige Einmalzahlung Konkret in meinem Fall: 1936,55€ : 160,89 Stunden x 35 Stunden= 421,28 : 7 Tage = 60,18 + 0,42€ (Weihnachtsgeld) = 60,60€ Bemessungsgrundlage sind demnach 80% von 60,60€ => 48,48€ => 68% von 48,48€ => 29,84€ am Tag bzw. 895,15€ im Monat. Die alles entscheidende Frage für mich ist nun: ist es rechtens, dass trotz der nachweisbar regelmäßig verlangten und geleisteten 40 Stunden nur 35 Stunden in der Berechnung Anwendung finden? Der Unterschied ist erheblich: bei 40 Stunden wären es 69,20€ Regelentgelt (80% = 55,63€ -> davon 68% = 37,64€ am Tag bzw. 1129,20€ im Monat! Entsprechend wäre ich auch bereit mir einen Anwalt zu suchen, sollte eine Klage eine gewisse Aussicht auf Erfolg haben. Für eure (natürlich unverbindliche) Einschätzung, wäre ich überaus dankbar! Diese niedrigen Stundenzahl im Vertrag und die dazugehörigen Arbeitszeitkonten existieren ja nur zum Vorteil der Betriebe um flexibler auf Arbeitsaufkommen reagieren zu können. Es kann doch nicht sein, dass der Staat die Zeitarbeiter dafür noch finanziell "bestraft"...

7 Antworten

zeldaam 02.07.2016 | 18:13
Hallo Salamander, das ist kein Problem der Zeitarbeiter bzw. der Zeitarbeitsbranche. Übergangsgeld ist eine Lohnersatzleistung und soll das tatsächliche und nicht das mögliche Arbeitsentgelt ersetzten. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie einen Arbeitsvertrag mit 35 h / Woche und haben anhand dieser 35 h / Woche auch Ihren Lohn erhalten. Die "überzähligen" 5 h / Woche sind zunächst auf einem Arbeitszeitkonto geparkt worden und dienten dann vermutlich zum Ausgleich der zwei Monate, in denen Sie nicht oder weniger in der Fabrik gearbeitet haben. In dieser Zeit haben Sie vermutlich weiterhin Ihren Lohn auf Grundlage der 35 h / Woche , also immer anhand Ihres Arbeitsvertrages erhalten. Dieses "Ansparen" von Überstunden können Sie so in vielen saisonbedingten Arbeitsbereichen auch bei direkt angestellten Arbeitsnehmern (Landwirtschaft, Tourismus, Hotels, Gaststätten etc.) beorbachten. Wenn Sie also Ihren Lohn immer anhand Ihres Arbeitsvetrages von 35 h / Woche und nicht anhand Ihrer tatsächlich in diesem Monat geleisteten Stunden erhalten haben, warum soll dann das Übergangsgeld dann anhand der 40 h / Woche gezahlt werden ? Was soll dann in den 2 Monaten gezahlt werden, in denen Sie zuvor Lohn anhand der 35 h / Woche erhalten haben, aber ggf. weniger gearbeitet haben ? Der Rückgriff auf die tarifliche Arbeitszeit ist auch hier nachlesbar: http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… und http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… MfG zelda
???am 02.07.2016 | 19:36
Vielleicht hilft Ihnen das hier weiter: http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Ihr Arbeitgeber muss halt dann auch die entprechenden Daten bestätigen.
Salamanderam 02.07.2016 | 19:39
Hallo zelda, vielen Dank für ihre Antwort. In der Tat hatte ich da einen Denkfehler und Sie haben mich da einen Schritt weiter gebracht. Das Arbeitszeitkonto war auf 150 Stunden begrenzt. Auf den letzten beiden Gehaltsabrechnungen wurden die tatsächlich geleisteten 40 Stunden voll ausbezahlt. Spielt das denn keine Rolle?
Herz1952am 02.07.2016 | 20:02
Hallo Salamander, Sie können sich auch im Entgeltbüro Ihres Arbeitgebers informieren und aufklären lassen. Dort wissen die Mitarbeiter eigentlich auch, wie die Bescheinigung auszufüllen ist. Zu jeder Bescheinigung gibt es auch eine "Ausfüllanleitung". Soweit ich es noch in Erinnerung habe, kommt es auf die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit an, sowie der bezahlten Überstunden der letzten 3 Monate an. Die in Freizeit abzugeltenden Überstunden würden dann wegfallen (ohne Gewähr). Ich bin schon über 11 Jahre "aus dem Geschäft".
Salamanderam 02.07.2016 | 20:17
Sehr interessant, auch Ihnen vielen Dank! Ich bin mir allerdings im Moment total unsicher inwiefern es angesichts des Arbeitszeitkontos für meinen Fall Anwendung findet. In der Tat war ich nach Saison-Ende bis zur Kündigung stets noch mit Resturlaub und Abgelten des Stundenkontos freigestellt. Wobei das Konto aber wie gesagt die letzten zwei Monate schon voll war und damit auch die wöchentliche Arbeitszeit tatsächlich 40 Stunden betrug. In der Ablehnung des Widerspruchs stand, dass man, da das letzte Bruttogehalt von den Monaten davor abweicht, den Durchschnitt aus den letzten drei Monaten errechnet hat (und bei 160,89 Stunden gelandet ist). Insofern hat das an dieser Stelle Eingang in die Rechnung gefunden bleibt aber auch bei den 35 Stunden nach Vertrag. Ich fürchte mir wird gerade klar, dass die Sache wohl gelaufen ist... Bleibt festzustellen, dass diese Arbeitszeitkonto-Regelung für Menschen in meiner Situation überaus nachteilig sein kann. Hätte ich die Stunden ganz regulär jeden Monat ausgezahlt bekommen, hätte ich dankend auf die stattdessen erhaltene Freistellungszeit nach Saison-Ende verzichtet.
Salamanderam 02.07.2016 | 20:17
Sehr interessant, auch Ihnen vielen Dank! Ich bin mir allerdings im Moment total unsicher inwiefern es angesichts des Arbeitszeitkontos für meinen Fall Anwendung findet. In der Tat war ich nach Saison-Ende bis zur Kündigung stets noch mit Resturlaub und Abgelten des Stundenkontos freigestellt. Wobei das Konto aber wie gesagt die letzten zwei Monate schon voll war und damit auch die wöchentliche Arbeitszeit tatsächlich 40 Stunden betrug. In der Ablehnung des Widerspruchs stand, dass man, da das letzte Bruttogehalt von den Monaten davor abweicht, den Durchschnitt aus den letzten drei Monaten errechnet hat (und bei 160,89 Stunden gelandet ist). Insofern hat das an dieser Stelle Eingang in die Rechnung gefunden bleibt aber auch bei den 35 Stunden nach Vertrag. Ich fürchte mir wird gerade klar, dass die Sache wohl gelaufen ist... Bleibt festzustellen, dass diese Arbeitszeitkonto-Regelung für Menschen in meiner Situation überaus nachteilig sein kann. Hätte ich die Stunden ganz regulär jeden Monat ausgezahlt bekommen, hätte ich dankend auf die stattdessen erhaltene Freistellungszeit nach Saison-Ende verzichtet.
Salamanderam 02.07.2016 | 20:23
Nochmals vielen Dank an alle die geantwortet haben und einen schönen Abend!
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