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Übergangsgeld o.Ä. / Selbstständig

von Sandra07.04.2008 | 09:25
3292 Ansichten
9 Antworten
Guten Tag zusammen, mein Stiefvater ist Mitte 50 und war einige Zeit arbeitslos. (Hat aber noch Anspruch auf ALG) Zum 1.3.08 hat er sich selbstständig gemacht und hatte dann 2 Wochen später einen Herzinfarkt. Nun ist er noch im Krankenhaus und eine Reha steht auch noch an. Der Berater vom Arbeitsamt sagt, dass er nicht wieder arbeitslos gemeldet werden kann, da er ja arbeitsunfähig sei. Bedeutet das nun, dass er keinerlei finanzielle Unterstützung bekommt, obwohl er über 30 Jahre in die SV eingezahlt hat??? Vielen Dank und Gruß Sandra

4 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 07.04.2008 | 11:02

Wenn Ihr Stiefvater im Jahre 2007 mindestens ein Beitrag an den Rentenversicherungsträger gezahlt hat, hat er Anspruch auf Übergangsgeld, wenn die "Reha" durch diesen durchgeführt wird.

In wieweit er Anspruch auf AloGeld hat sollten Sie bei der AfA erfragen.

Moderatoren-Antwortam 07.04.2008 | 15:19

Übergangsgeld erhält man nur, wenn man u.a. eine med. Rehabilitation (Kur) erhält.

Moderatoren-Antwortam 07.04.2008 | 15:27

Ist Ihr Stiefvater in der Rentenversicherung pflichtig oder freiwillig versichert?

Moderatoren-Antwortam 08.04.2008 | 08:37

Wenn er freiwillig versichert ist, dann kann er die Beiträge auch am Ende des Jahres bezahlen, wenn es dann noch notwendig ist.

5 Antworten

Nixam 07.04.2008 | 10:45
Anspruch auf Übergangsgeld während der medizinischen Reha besteht nur, wenn er freiwillige Beiträge während der selbständigen Tätigkeit zahlt. Anspruch auf Krankengeld besteht, wenn er privat dagegen abgesichert ist. Solange er arbeitsunfähig ist, kann er sich tatsächlich nicht arbeitslos melden, da die Arbeitslosmeldung eine Arbeitsfähigkeit voraussetzt. Mit den "30-Jahren-SV-Beiträgen-Zahlen" hat das nichts zu tun. Nix
Amadéam 07.04.2008 | 11:14
Wenn der Stiefvater vor Selbständigkeit regelmäßig Pflichtbeiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt hat, das ist auch grundsätzlich beim Bezug von Leistungen der Agentur für Arbeit der Fall - sind zumindest die BESONDEREN versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Erwerbsminderungsrenten erfüllt. Ob jedoch die medizinischen Voraussetzungen für die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente vorliegen kann online hier niemand untersuchen. Schaden kann es jedenfalls nicht, wenn Ihr Stiefvater unverzüglich die Gewährung von Erwerbsminderungsrente beantragt. Das geht wegen der Fristwahrung auch mittels eines formlosen Antrags. Die notwendige Ausfüllung der Formulare kann dann nachgeholt werden. Wie nix bereits ausführte, ist es enorm wichtig, wie sich Ihr Stiefvater für ab der Zeit der Selbständigkeit krankenversichert hat (gesetzlich oder privat?). Hat er eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen oder sich mit dem erhöhten Beitragssatz bei der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert? Dann wäre alles gut. Ich befürchte jedoch das Gegenteil. Können Sie da noch einige Ausführungen machen? Sozialdienste in Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen können übrigens Rentenanträge - zumindest formlos - aufnehmen und weiterleiten. http://www.krankenkassen-info24.de/beitragsberechnung.html…
Sandraam 07.04.2008 | 12:35
Mein Stiefvater ist seit 1.3.08 weiter bei einer gesetzlichen KK versichert und zwar freiwillig ohne Krankengeldanspruch. Die RV läuft weiter, wenn er sich nicht berfreien läßt, was er nicht getan hat. Er muß dann wohl im Laufe des Jahres auch noch Rentenbeitrag zahlen.
hansam 07.04.2008 | 14:05
bin im september 1947 geboren.bin aber noch selbstaendig.moachte gerne ubergangsgeld beziehen.wie geht das? habe freiwillig immer eingezahlt.wenn ich mein gewerbe abmelde,was konnte ich dann machen,und wo koennte ich mich dann hinwenden.kann mir einer darueber auskunft geben.hans,danke
Sandraam 07.04.2008 | 19:15
Da er sich befreien lassen könnte, würde ich sagen ist die RV freiwillig.
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