Wenn Ihr Stiefvater im Jahre 2007 mindestens ein Beitrag an den Rentenversicherungsträger gezahlt hat, hat er Anspruch auf Übergangsgeld, wenn die "Reha" durch diesen durchgeführt wird.
In wieweit er Anspruch auf AloGeld hat sollten Sie bei der AfA erfragen.
Übergangsgeld erhält man nur, wenn man u.a. eine med. Rehabilitation (Kur) erhält.
Ist Ihr Stiefvater in der Rentenversicherung pflichtig oder freiwillig versichert?
Wenn er freiwillig versichert ist, dann kann er die Beiträge auch am Ende des Jahres bezahlen, wenn es dann noch notwendig ist.
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