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Experten-Antwort

Übergangsgeld oder ALG II

von Smurfixia05.09.2018 | 16:49
133 Ansichten
3 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe nach Krankengeld (2012 bis 2013) und ALG I (2013 - 2014) seit 2014 ALG II. Jetzt bin ich in einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben (Berufsfindung) und werde nach einem Reha-Vorbereitungs-Kurs eine Umschulung machen. Leider gehen die Meinungen völlig auseinander von was ich während der Reha-Vorbereitung bzw. der Umschulung leben werde. Die einen sagen weiterhin ganz normal ALG II, die anderen sagen Übergangsgeld. Was stimmt nun? Ich danke schon jetzt für Ihre Zeit!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.09.2018 | 08:42

Für die Dauer einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben zahlt die Rentenversicherung Ihnen grundsätzlich Übergangsgeld. Das ALG II wird in der Zeit nicht weitergezahlt. Informieren Sie bitte den Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Jobcenter) über den Beginn der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben.

2 Antworten

Klaram 05.09.2018 | 17:36
Bei ALG2 wird normal die Grundsicherung weitergezahlt und kein Übergangsgeld.
???am 05.09.2018 | 20:51
Bei LTA-Maßnahmen wird immer Übergangsgeld gezahlt. Nur bei medizinischen Maßnahmen wird AlG 2 weitergezahlt. Falls Sie Zweifel haben: Warum fragen Sie nicht einfach Ihren Reha-Fachberater?
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