Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Übergangsgeld oder ALG2

von Mover6918.04.2009 | 12:56
990 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Erstmal ein freundliches Hallo an Alle! Seit dem 9 April 2009 bin ich arbeitslos gemeldet, da ich meine letzte Tätigkeit körperlich nichtmehr ausüben kann, Probleme mit Bandscheibe, Schultern (war Zuletz Möbelpacker/Träger/Fahrer), von Januar 2008 bis zum 9 April 2009, war ich mal beschäftigt mal arbeitslos (war meist nur befristet eingestellt, oder es gab keine Aufträge mehr). Zwischenzeitlich habe ich nun nur noch 52 Tage Anspruch auf ALG 1. D. h. ab Juni würde ich dann ALG 2 beziehen. Nun zur eigentlichen Frage/n. Wenn ich im August eine Umschulung genehmigt bekomme, wie wird dann das Übergangsgeld berechnet? habe Lohnsteuerklasse 1 keine Kinder, Stundenlohn war zuletzt 8,75Euro, 39 h Wochenarbeitszeit.

5 Antworten

Chrisam 19.04.2009 | 11:30
Sie multiplizieren den Stundenlohn mit der Wochenarbeitszeit. Das Ergebnis x 52 Wochen, ggf. Einmalzahlungen dazurechnen. Das Jahresentgelt dann durch 360 dividieren und mit 65% multiplizieren. Das ist dann die Berechnungsgrundlage. Nach Ihren Angaben bekommen Sie dann davon 68% an ÜG.
Nixam 20.04.2009 | 06:55
Stundenlohn EUR 8,75 x39 Wochenstunden = EUR 341,25 wöchentlich x 52 Wochen = EUR 17.745,-- Bruttojahresentgelt plus Einmalzahlungen(Weihnachts+Urlaubgeld) geschätzt 10% = EUR 1.774,5 = Bruttojahreentgelt EUR 19519,50 Bruttojahresarbeitsentgelt dividiert durch 360 Tage/Jahr = EUR 54,22 Kalendertägliches Bruttoentgelt davon 68% = EUR 36,87 kalendertägliches Übergangsgeld multipliziert mal 30 Tage/Monat = EUR 1.106,10 monatliches Übergangsgeld Dazu erhalten Sie eventuell Fahrkosten in voller Höhe bei Bus-Bahn-Nutzung bzw. PKW-Fahrkosten 1 bis 10. Kilometer = EUR 0,36 Ab 11. Kilometer = EUR 0,40 x Kilometer einfache Strecke = Fahrkostenbetrag täglich x 20 Tage monatlich = Fahrkosten monatlich Dazu kommen noch Verpflegungskostenzuschuss von EUR 70,30 monatlich bzw. EUR 3,80 täglich bei teilweise belegten Monaten (am Anfang und am Ende der Umschulung). Viele Grüsse Nix
Mover69am 20.04.2009 | 11:06
Vielen Dank für`s antworten bisher. Eine Frage hätte ich doch noch.: Würde mein Übergangsgeld im August nach ALG 2/Hartz4 berechnet( ab Juni, würde ich Hartz4 bekommen,) oder nach der letzten Tätigkeit als Möbelpacker??
Mover69am 20.04.2009 | 11:33
Danke nochmals, hatt mir sehr geholfen.
Nixam 20.04.2009 | 11:29
Aus dem Tarifentgelt als Möbelpacker. Nix
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026