Hallo frela,
die Überprüfung, ob ein neuer Lohnfortzahlungsanspruch besteht, wird von Ihrer Krankenkasse vorgenommen. Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Krankasse in Verbindung. Sollte noch kein neuer Lohnfortzahlungsanspruch bestehen, beantragen Sie Übergangsgeld für die Zeit der medizinischen Reha und lassen dann von der Krankenkasse in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber den Vordruck zur Gewährung von Übergangsgeld ausfüllen.