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Experten-Antwort

Übergangsgeld, pro Zahlung Post von der RV?

von Heiko19.01.2014 | 11:48
1458 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen. Gibt es pro Zahlung des Übergangsgeldes Post mit der Auflistung wann was gezahlt wurde? Oder bekommt man einen Brief wo drin steht das eine gewisse Summe gezahlt wurde und nun ein Restbetrag gezahlt wird.??? Ich sehe das so, das es nicht nachvollziehbar ist, wann was gezahlt wurde. Zumal laut Anruf bei der RV gesagt wurde das ein Vorschuss, bzw. Teilzahlung erfolgt ist. Wie ist das denn nun?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Nehmen Sie an einer Leistung zur Teilhabe teil und es besteht ein Anspruch auf Übergangsgeld erhalten Sie nach Antritt der Maßnahme

einen Übergangsgeldbescheid, in dem u.a. die Höhe des zustehenden Übergangsgeldes (täglicher Betrag) mitgeteilt wird, aber auch die Berechnung und die Zeitdauer der Zahlung.

Grundsätzlich wird mitgeteilt, dass für die komplette "Dauer" der Maßnahme Anspruch auf Übergangsgeld besteht.

Mit diesem Übergangsgeldbescheid erhalten Sie eine erste "Teilzahlung" für einen Teilzeitraum, der ebenfalls mitgeteilt wird.

Bei medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen erhalten Sie dann bei Beendigung der Maßnahme die nächste und somit letzte "Teilzahlung".

Insgesamt erhalten Sie demnach 2 Mitteilungen, einen Übergangsgeldbescheid und nach Beendigung der Maßnahme eine Mitteilung über den Gesamtbezugszeitraum des Übergangsgeldes für die

Dauer der Maßnahme.

Bei längeren (beruflichen) Maßnahmen (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) läuft dies analog ab. Zwischenmitteilungen, auf Grund der längeren Dauer der Maßnahmen, werden nicht erstellt.

Das Übergansgeld wird hier jeweils zum Ende des Monats rythmisch ausbezahlt.

Eine Übergangsgeldzahlung erfolgt grundsätzlich immer erst nach bestätigtem Antritt der Maßnahme (von der jeweiligen Einrichtung).

Sollten Sie noch konkrete Fragen haben, können Sie gerne unsere Beratungsangebot in Anspruch nehmen. Wir stehen Ihnen hier gerne, nach Terminvereinbarung,

in allen Fragen der Rehabilitation persönlich zur Verfügung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

GroKoam 19.01.2014 | 13:50
Hast Du keinen Zugriff auf Dein Bankkonto?
Heikoam 19.01.2014 | 14:22
Leider nein. :-(
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