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Experten-Antwort

Übergangsgeld-Reha

von anonym*11.02.2017 | 10:38
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich war 4 Wochen krankgeschrieben, seit zwei Wochen arbeite ich wieder. In zwei Monaten ist eine OP geplant mit anschließender Anschlußrehabilitaion. Meine Frage lautet: werde ich in dieser Zeit (beginnend ab dem OP-Tag) für max. 6 Wochen vom Arbeitgeber bezahlt (Entgeltfortzahlung) oder zählt es als eine Folgekrankmeldung, da ich schon 4 Wochen lang krank war und nur für 2 Wochen v. Arbeitgeber bezahlt werde und für den Rest der Krankmeldung ein Übergangsgeld von der Rentenversicherung bekommen werde? Bis zu der OP werde ich arbeiten, sind insgesamt noch 2 Monate. Vielen Dank im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die auf Ihre Lohnfortzahlung anrechenbaren Vorerkrankungszeiten liegen bei Ihrer Krankenkasse vor, sofern Sie gesetzlich versichert sind. Bitte setzten Sie sich daher mit der Personalabteilung Ihres Arbeitgebers bzw. Ihrer Krankenkasse in Verbindung und klären Sie dort ab wann Ihre Lohnfortzahlung endet. Mit dem Bewilligungsbescheid für eine medizinische Rehabilitation werden Ihnen automatisch die entsprechenden Vordrucke zugesandt, die benötigt werden, um einen Übergangsgeldanspruch prüfen zu können. Bitte legen Sie diese Vordrucke Ihrer Personalabteilung und Ihrer Krankenkasse zum Ausfüllen vor.

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3 Antworten

KSCam 11.02.2017 | 10:58
Wie lange das Lohnfortzahlungsgesetz azuwenden ist (ob nur noch 2 Wochen oder wieder komplette 6 Wochen) ist nicht die Entscheidung der DRV. Das prüft die Krankenkasse, fragen Sie also dort nach. Solange Sie Lohnfortzahlung erhalten bekommen Sie kein Krankengeld und auch kei Überrgangsgeld. Wenn die DRV Träger der Anschlußrehabilitation ist, erhalten Sie frühestens ab deren Beginn ÜG, sofern der Arbeitgeber den Lohn nicht mehr zahlen muss.
anonym*am 11.02.2017 | 12:50
Vielen Dank für die Antwort, KSC. Genau das wollte ich wissen, ob ich Anspruch nur noch auf 2 Wochen Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber oder doch auf 6 Wochen habe. Jetzt weiß ich Bescheid, dass ich das mit der Krankenkasse klären muß. Danke.
Herz1952am 11.02.2017 | 19:37
Hallo anonym*, so wie Ihr Fall aussieht, haben Sie nur noch Anspruch auf die 2 Wochen (Folgeerkrankungsregel). Sie dürfen sich aber auch gerne mit der Krankenkasse in Verbindung setzen, insbesondere, wenn Ihr Arbeitgeber nicht genau Bescheid weis. In der Regel fragt in einem solchen Fall auch der Arbeitgeber nach, ob es sich um eine Folgeerkrankung handelt (er kennt ja nicht die Diagnose, zumindest nicht offiziell). Ob es Übergangsgeld gibt hängt also mit der Dauer der OP und der anschließenden Heilbehandlung zusammen. In der Regel dauert der Krankenhausaufenthalt mit AHB bei Ihnen wahrscheinlich länger als 2 Wochen. AHB so um die 3 Wochen abhängig vom Erfolg. Alles Gute.
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