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Übergangsgeld rückwirkend

von Michael--12.06.2017 | 13:22
980 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich habe einen Bescheid über Zwischenübergangsgeld erhalten. Wie lange hat man denn maximal rückwirkend anspruch? In der Zeit in der ich ALG1 erhalten habe, hat mir die Rentenversicherung jetzt nichts ausgezahlt. Ist der Anspruch auf Zwischenübergangsgeld denn nicht über ALG1 erhaben? Sprich, dass ich zum Beispiel max. 6 Monate Anspruch rückwirkend auf Zwischenübergangsgeld erheben kann und von denen 5 Monate ALG1 bezogen habe. Klar muss ich die 5 Monate ALG1 dann zurück erstatten, aber ich hätte dann im Anschluss an der Maßnahme noch Anspruch auf ALG1. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen, Michael

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 13.06.2017 | 10:36

Hallo Michael,

Zwischenübergangsgeld durch die Deutsche Rentenversicherung kann u.a. nur dann gezahlt werden, wenn dem Versicherten eine zumutbare Beschäftigung aus Gründen, die der Versicherte nicht zu vertreten hat, nicht vermittelt werden kann. Wenn jemand arbeitsfähig ist, so ist eine zwischenzeitliche Arbeitsaufnahme im Allgemeinen zuzumuten. Die Feststellung der Vermittlungsfähigkeit trifft die Agentur für Arbeit. Da Sie Arbeitslosengeld I erhalten haben, waren die Voraussetzungen für Zwischenübergangsgeld nicht gegeben.

Moderatoren-Antwortam 13.06.2017 | 14:59

Hallo Michael,

ob Sie während des Bezugs von Arbeitslosengeld I arbeitsfähig waren und den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung standen oder nicht, kann hier nicht abschließend geklärt werden. Bitte wenden Sie sich daher an Ihre zuständige Agentur für Arbeit. Sollten dann entsprechende Unterlagen von der Agentur für Arbeit bei der Deutschen Rentenversicherung eingehen, wird das Zwischenübergangsgeld für den fraglichen Zeitraum nochmals überprüft.

1 Antworten

Michael--am 13.06.2017 | 14:39
Das ich explizit eine Bescheinigung vorlegen muss, aus der hervorgeht, dass ich nicht vermittelbar war, ist mir leider nicht mitgeteilt worden. Das heißt, ich muss Widerspruch einlegen, die Bescheinigung vorlegen und hätte dann auch Anspruch auf 1 ganzes Jahr Zwischenübergangsgeld? Das Arbeitslosengeld wurde mir nur als Entgeldersatzleistung zugesprochen um meine wirtschaftliche Situation gewährleisten zu können. Ich war nicht arbeitsfähig und demnach nicht vermittelbar, da ich auf meine LTA-Maßnahme gewartet habe.
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