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Zur Moderatoren-Antwort springenHallo Michael,
Zwischenübergangsgeld durch die Deutsche Rentenversicherung kann u.a. nur dann gezahlt werden, wenn dem Versicherten eine zumutbare Beschäftigung aus Gründen, die der Versicherte nicht zu vertreten hat, nicht vermittelt werden kann. Wenn jemand arbeitsfähig ist, so ist eine zwischenzeitliche Arbeitsaufnahme im Allgemeinen zuzumuten. Die Feststellung der Vermittlungsfähigkeit trifft die Agentur für Arbeit. Da Sie Arbeitslosengeld I erhalten haben, waren die Voraussetzungen für Zwischenübergangsgeld nicht gegeben.
Hallo Michael,
ob Sie während des Bezugs von Arbeitslosengeld I arbeitsfähig waren und den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung standen oder nicht, kann hier nicht abschließend geklärt werden. Bitte wenden Sie sich daher an Ihre zuständige Agentur für Arbeit. Sollten dann entsprechende Unterlagen von der Agentur für Arbeit bei der Deutschen Rentenversicherung eingehen, wird das Zwischenübergangsgeld für den fraglichen Zeitraum nochmals überprüft.
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