Hallo Lili,
Grundlage für die Übergangsgeldberechnung bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist seit 01.01.2018 der letzte Lohnabrechnungszeitraum innerhalb der letzten drei Jahre vor Beginn der Rehabilitationsleistung verglichen mit der maßgebenden Qualifikationsgruppe. Der sich hieraus ergebende höhere Wert ist zu berücksichtigen.