Guten Tag,
Frage 1
ja, bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit beruht das Übergangsgeld auf den Berechnungsdaten des Krankengeldes
Frage 2
eine SWE kann unabhängig vom Zeitraum des Beginns der SWE immer gemacht werden.
Fängt die SWE innerhalb von 4 Wochen nach der medizinischen Reha an, ist die Rentenversicherung mit Übergangsgeld Kostenträger. Beginnt die SWE erst am 29. Tag zahlt die Krankenkasse sowohl für den Zwischenzeitraum -als auch für die Zeit der SWE Krankengeld.
Frage 3
Zu den Medikamenten, die auf Privatrezept beruhen kann ich keine Auskunft geben, da ich die Verträge nicht kenne.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam