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Experten-Antwort

Übergangsgeld stufenweise Wiedereingliederung

von Löwe12321.06.2020 | 13:37
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich mache bald eine medizinische Reha nachdem ich Krankengeld bezogen habe und ausgesteuert wurde, bekomme also aktuell ALG I. Zu dieser Reha habe ich nun einige Fragen. Ich habe schon etwas im Internet recherchiert, möchte aber hier doch noch mal sichergehen, ob Ich es auch richtig verstanden habe. 1. Normalerweise wird das Übergangsgeld in Höhe von Alg I gezahlt, wenn man vor Antritt Alg i erhalten hat. Wenn man jedoch Alg I bei Aussteuerung erhält und weiterhin durchgängig eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen kann, wird das Übergangsgeld nach der Krankengeldberechnung bemessen? 2. Ich strebe im Anschluss an der Reha eine stufenweise Wiedereingliederung an. Das Übergangsgeld wird bis zum Abschluss der Wiedereingliederung gezahlt. Für den Zeitraum zwischen Ende der Reha und Beginn der Wiedereingliederung wird Übergangsgeld weiter gezahlt. Wie lange darf dieser Zeitraum sein? Für mich persönlich würde dieser Zeitraum voraussichtlich bei 5-10 Tagen liegen. 3. Wie sieht es mit den Medikamenten während der Reha aus? Man soll zumindest für die ersten 3-4 Tage seine aktuellen Medikamente mitbringen, falls es zu Verzögerungen bei der Beschaffung kommt. Wie sieht es hier aus, wenn man das aktuelle Medikament lediglich als Privatrezept erhält, da die Kostenübernahme durch die Krankenkasse noch nich geklärt ist? Wie wird dies gehandhabt? Vielen Dank für eure Hilfe. LG Löwe123

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

Frage 1

ja, bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit beruht das Übergangsgeld auf den Berechnungsdaten des Krankengeldes

Frage 2

eine SWE kann unabhängig vom Zeitraum des Beginns der SWE immer gemacht werden.

Fängt die SWE innerhalb von 4 Wochen nach der medizinischen Reha an, ist die Rentenversicherung mit Übergangsgeld Kostenträger. Beginnt die SWE erst am 29. Tag zahlt die Krankenkasse sowohl für den Zwischenzeitraum -als auch für die Zeit der SWE Krankengeld.

Frage 3

Zu den Medikamenten, die auf Privatrezept beruhen kann ich keine Auskunft geben, da ich die Verträge nicht kenne.

Freundliche Grüße

Ihr Expertenteam

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Löwe123am 22.06.2020 | 14:50
Hallo, Vielen Dank für die Antworten. Kurze Nachfrage zu Nr.2: Bezieht man dann für den Zeitraum zwischen Ende Reha und Beginn SWE ebenfalls Übergangsgeld, sofern die SWE innerhalb von 28 Tagen nach Ende Reha beginnt?
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