Hallo Plummbumm,
sofern Sie in den letzten 3 Jahren vor Beginn Ihrer Maßnahme der beruflichen Rehabilitation gearbeitet haben, wird grundsätzlich das letzte Abreitsentgelt aus Ihrer letzten Beschäftigung, als Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Übergangsgeldes herangezogen. Dieses Entgelt wird jedoch immer verglichen mit dem gültigen Tarifentgelt im letzten Monat vor Beginn Ihrer Maßnahme der Rehabilitation (ermittelt auf der Grundlage der Beschäftigung, die Sie ohne Berücksichtigung Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen überwiegend ausgeübt haben bzw. für die Sie nach Ihren beruflichen Erfahrungen bzw. Ihrem Lebensalter noch in Betracht kämen). Je nach Ergebnis wird das höhere Arbeitsentgelt als Grundlage für die Berechnung des Übergangsgeldes zugrunde gelegt. Die Daten zum Tarifentgelt werden entweder über den letzten Arbeitgeber oder das zuständige Tarifregister ermittelt.
Sollten Sie in den letzen 3 Jahren nicht mehr gearbeitet haben, bildet das Tarifentgelt die Grundlage für die Übergangsgeldberechnung.